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Teurer Niederschlag Teurer Niederschlag: Sachsen-Anhalt ändert das Wassergesetz

Von Alexander Schierholz 11.02.2013, 19:39
Sachsen-Anhalt ändert das Wassergesetz.
Sachsen-Anhalt ändert das Wassergesetz. ARCHIV Lizenz

Magdeburg/MZ. - Das befürchten jedenfalls Bürgerinitiativen im Land. Die Gesetzesnovelle, die der Landtag voraussichtlich am 21. Februar beschließen wird, "hat Sprengkraft", urteilt Wolf-Rüdiger Beck, Sprecher eines Netzwerkes von Bürgerinitiativen im Land.

Bisher gibt es bei Regenwasser keinen Zwang zum Anschluss an das Kanalnetz. Nun aber sollen Gemeinden Grundeigentümer zum Einleiten verpflichten können, wenn das "Wohl der Allgemeinheit" gefährdet ist - etwa wenn starker Regen niedrig gelegene Grundstücke bedroht oder für nasse Böden sorgt. Im alten Gesetz gibt es diese Regelung zwar auch schon, die Formulierung ist aus Sicht von Juristen im Umweltministerium aber unscharf. "Bisher war das eine Kann-Regelung", sagt Ministeriumssprecher Detlef Thiel. Künftig müssten die Kommunen prüfen, ob Regenwasser in die Kanäle muss - und gegebenenfalls entsprechend handeln. Das Ministerium argumentiert, versickerndes Regenwasser sei in vielen Fällen auch eine Ursache gewesen für die extremen Nässeschäden, die Hausbesitzern und Landwirten in den zurückliegenden Wintern das Leben schwer machten. Ein genereller Anschlusszwang sei aber nicht vorgesehen, betont Thiel.

Viele Bürger bleiben trotzdem skeptisch. "Dahinter steht schon das Ziel, den Anschlusszwang sukzessive durchzusetzen", kritisiert Wolf-Rüdiger Beck. Mit teuren Folgen für die betroffenen Einwohner: Je nach Grundstücksfläche können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen, die sich aus einem einmaligen Anschluss-Beitrag und jährlichen Gebühren zusammensetzen.

Eine Bremse, die der Umweltausschuss des Landtages in den Gesetzentwurf eingebaut hat, stellt Beck nicht zufrieden. Demnach soll gelten: Verfügt eine Gemeinde die Einleitung, sind Grundstückseigentümer davon befreit, "wenn das Niederschlagswasser schadlos beseitigt wurde und der Befreiung wasserwirtschaftlichen Gründe nicht entgegenstehen". Beck spricht von einer "Beweislastumkehr: Der Bürger muss beweisen, dass ein Nicht-Anschluss vertretbar ist. Wie soll er das denn machen?"

Die Kritik lässt den Grünen-Landtagsabgeordneten Dietmar Weihrich aufhorchen. "Der Bürger soll gerade keinen Nachweis erbringen müssen", sagt der Vorsitzende des Umweltausschusses. Die Landesregierung müsse erklären, ob die neue Regelung das hergebe oder ob nachgebessert werden müsse. Am Mittwoch befasst sich der Ausschuss noch einmal mit dem Gesetzentwurf.

Kritiker wie der Initiativen-Sprecher Wolf-Rüdiger Beck wittern hinter der Gesetzesneufassung das Bestreben der Abwasserverbände, Geld in ihre Kassen zu spülen: "Der Anschlusszwang ist eine Einnahmequelle." Ministeriumssprecher Thiel weist das zurück: "Wenn die Verbände damit Geld verdienen wollten, hätten sie das längst gemacht." Im übrigen habe das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einem Urteil vom März vorigen Jahres einen Anschlusszwang allein aus finanziellen Gründen ausgeschlossen.