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Datenschutz Datenschutz: Mehr Rechte für den Geheimdienst?

Von Hendrik Kranert-Rydzy 23.06.2013, 18:25
Holger Stahlknecht (CDU), Innenminister von Sachsen-Anhalt.
Holger Stahlknecht (CDU), Innenminister von Sachsen-Anhalt. DPA Lizenz

Magdeburg/MZ - Mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten“ soll es dem Landes-Verfassungsschutz neben der Polizei möglich werden, Namen, Adressen, Rufnummern und IP-Adressen (persönliche Kennung eines Computers im Internet) eines jeden Nutzers bei den Telefon- und Internetanbietern zu erheben. Hintergrund für den Vorstoß ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2012, das wesentliche Teile des Telekommunikationsgesetzes des Bundes für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese Bestimmungen dürfen daher nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres angewendet werden.

Das Gesetz schreibt bislang nur vor, dass Telekom-Firmen die Daten ihrer Nutzer für die Polizei speichern müssen. Eine Rechtsgrundlagen, wann die Behörden die Daten abrufen dürfen, fehlte aber. Diese Regelung muss nun auf Ebene der Länder nachgeholt werden, ansonsten darf die Polizei ab dem 1. Juli zur Gefahrenabwehr keine Daten bei den Telekomunternehmen abfragen. Dies trifft etwa zu, wenn Vermisste per Handysignal geortet werden sollen.

SPD lehnt Entwurf teilweise ab

Während die SPD im Land sich einer entsprechenden Gesetzesänderung für die Polizei nicht verschließen will, lehnt sie eine analoge Regelung auf den Landes-Verfassungsschutz ab: „Wir wollen keine Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes“, sagte SPD-Fraktionsvize und Innenexperte Rüdiger Erben. Im Interesse des Schutzes persönlicher Daten der Bürger wolle man „keine Aufrüstung“ des Verfassungsschutzes: „Ich habe keine Lust, mich von der Opposition zum Totengräber von Grundrechten stempeln zu lassen.“ Erben kritisierte zudem, dass Stahlknecht es verschlafen habe, den Gesetzentwurf rechtzeitig vorzulegen, was für die Arbeit der Polizei ab dem 1. Juli erhebliche Folgen habe. Der Landtag wird frühestens Mitte Juli erstmals über den Entwurf diskutieren, ein Beschluss ist erst im September möglich. Stahlknecht will daher, dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli in Kraft tritt.

Stahlknecht wies die Kritik Erbens zurück: „Die SPD hätte die Möglichkeit gehabt, mit der CDU einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Das hat Herr Erben abgelehnt.“ Jetzt die Zeitverzögerung zu kritisieren, sei in höchstem Maße unredlich. Gleichzeitig verteidigte er den Vorschlag, dem Verfassungsschutz mehr Rechte einzuräumen. „Wir halten das für erforderlich, sonst hätten wir das nicht vorgeschlagen.“ Wenn es andere Meinungen im Parlament gebe, könnte das Gesetz dort entsprechend geändert werden.