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TLG-Immobilien TLG-Immobilien: Bund half Investor Steuern sparen

Von Markus Decker 04.04.2013, 20:09

Berlin/MZ - Die Linksfraktion im Bundestag hat die Umstände des Verkaufs der 11 500 Wohnungen der bundeseigenen Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG) scharf kritisiert. „Das ist ein großer Skandal“, sagte der Vorsitzende Gregor Gysi am Donnerstag. Aus einer Antwort der Bundesregierung geht nämlich hervor, dass der Bund den Käufern offenbar half, ein Steuerschlupfloch zu nutzen und die Länder damit um 23,4 Millionen Euro Grunderwerbssteuer zu bringen.

Gysi und der Haushaltsexperte Steffen Bockhahn kündigten jetzt an, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Prüfung zu übermitteln und gegebenenfalls Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Außerdem solle der Bundesfinanzhof Auskunft geben, ob der Verkauf so tatsächlich juristisch vertretbar war.

Die quer über Ostdeutschland verstreuten TLG-Wohnungen wurden im vorigen Jahr für rund 471 Millionen Euro an die Hamburger TAG Immobilien AG verkauft. Eine von der Linksfraktion gegründete Genossenschaft bekam den Zuschlag hingegen nicht. Die Bundesregierung räumt nun in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linken ein, dass hinter der TAG Immobilien AG zwei Tochtergesellschaften stecken. Die eine Tochtergesellschaft erwarb demnach 94,9 Prozent der Wohnungen, die andere 5,1 Prozent – und das nicht ohne Grund. Denn laut Gesetz fällt die Grunderwerbssteuer derzeit nur dann an, wenn ein Käufer mindestens 95 Prozent an einer Immobilie oder an einer Immobiliengesellschaft erwirbt.

Solche Geschäfte sind nicht unüblich. Ungewöhnlich ist aus Sicht der Linkspartei allerdings, dass sich der Bund daran zulasten der Länder beteiligte. „Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch in Ordnung“, erklärte Bockhahn. Ohnehin hätten die Länder die ihnen entgangene Grunderwerbssteuer gut gebrauchen können, so Gysi. Der Bund solle den Ländern die Summe erstatten, forderte er. Und das von der rot-grünen Bundesregierung geänderte Gesetz müsse erneut geändert werden.

Das Bundesfinanzministerium wies den Vorwurf zurück. Es liege in der alleinigen Zuständigkeit eines Bieters zu entscheiden, welche und wie viele Gesellschaften im Fall eines Zuschlags auf Käuferseite tätig werden sollten. Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) wollte sich noch nicht äußern.