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"Reichsbürger" in Sachsen-Anhalt "Reichsbürger" in Sachsen-Anhalt: Fünf Gruppierungen sind im Land aktiv

Von Katrin Löwe 01.10.2014, 12:03
Aktenordner stehen in einem Aktenraum des Verfassungsschutzes in Magdeburg.
Aktenordner stehen in einem Aktenraum des Verfassungsschutzes in Magdeburg. dpa-Zentralbild

Magdeburg/Halle (Saale) - Sie nennen sich „Exilregierung Deutsches Reich“, „Republik Freies Deutschland“ oder „NeuDeutschland“ und fallen in Sachsen-Anhalt seit rund fünf Jahren öffentlich vermehrt auf: sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, die die rechtmäßige Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen. Verstärkt treten sie vor allem seit dem vergangenen Jahr auf, sagt Jochen Hollmann, Chef des Verfassungsschutzes. Dort gelten sie wegen häufiger Nähe zum Rechtsextremismus, teilweise gar tiefer Verankerung in der Szene, als Prüffälle - die Behörde geht für Sachsen-Anhalt von einer zweistelligen Zahl von Anhängern aus und listet fünf Gruppierungen auf, die hierzulande in Erscheinung getreten sind.

Nassforsch und anmaßend

Der Verfassungsschutz hat darauf jetzt mit einem Flyer reagiert, in dem insbesondere Verwaltungsmitarbeitern Hinweise zum Umgang mit den „Reichsbürgern“ gegeben werden. In der kommenden Woche sollen Polizei und Behörden auch auf einer Konferenz geschult werden - das Interesse daran ist riesig. Größtes Problem für viele Verwaltungen seien nicht Fantasie-Kennzeichen für Autos, die sich die „Reichsbürger“ selbst ausstellen. „Es sind nassforsche, anmaßende Schreiben und Forderungen oder ähnliche persönliche Besuche“, sagt Hollmann. Die durchaus auch mit Drohungen einhergehen. Im Flyer ist zum Beispiel davon die Rede, dass teilweise sogar „Todesurteile“ von selbsternannten Richtern oder Ministern zugestellt worden seien oder Ankündigungen an Stadtangestellte, dass sie von einem „Reichsbürger“ auf 30000 Euro verklagt würden.

#texline

Einer der wichtigsten Tipps des Verfassungsschutzes ist, Schriftwechsel auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken, damit sich die „Reichsbürger“ nicht bestätigt fühlen. Diskussionen seien ohnehin wenig zielführend. „Ganz wichtig ist auch, dass gegen jeden Rechtsverstoß, jede Ordnungswidrigkeit konsequent eingeschritten wird“, so Hollmann.

„Herrscher“ steht vor Gericht

Juristisch eng werden könnte es jetzt zum Beispiel für den selbst ernannten Herrscher des „Königreichs Deutschland“, den einstigen Gründer von „NeuDeutschland“. In den kommenden sechs Wochen beginnen am Dessauer Amtsgericht gleich zwei Prozesse gegen den Wittenberger „König“, Peter Fitzek. Zunächst muss sich der 49-Jährige laut Gericht ab 24. Oktober wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen verantworten. Ab 13.November steht seine „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ im Fokus - eine Krankenversicherung, die die Anklage als Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz wertet. Von 2009 bis 2011 soll Fitzek so Einnahmen in Höhe von rund 360000 Euro erzielt haben.

Fitzek ist nicht erst seit offizieller Gründung seines „Königreichs“ 2012 in Konflikt mit Behörden und Justiz. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat wegen unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte gegen ihn bereits Zwangsgelder in Höhe von mindestens 3,15 Millionen Euro festgesetzt. Auch vor Gericht stand er mehrfach. In Niedersachsen wurde er zuletzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Haft verurteilt, ging aber in Berufung. Jetzt droht wegen der Versicherungsgeschäfte erneut Haft - am Amtsgericht bis zu zwei Jahre.

Beim Verfassungsschutz gilt Fitzek als sogenannter „Selbstverwalter“ - und als jemand, der zumindest „keine Berührungsängste“ zu Rechtsextremismus hat.

Der kostenlose Flyer steht allen Interessierten zur Verfügung und kann beim sachsen-anhaltischen Verfassungsschutz bestellt, im Internet unter www.verfassungsschutz.sachsen-anhalt.de oder HIER abgerufen werden. (mz)

"Selbstverwalter“ und „Reichsbürger“ versuchen beispielsweise die Zahlung von Steuern, Bußgeldern und Anschlussgebühren zu verweigern. Das zieht oft Konsequenzen nach sich: hohe Mahngebühren, Pfändungen, Verfahren, Erzwingungshaft oder stillgelegte Kraftfahrzeuge.

Im Namen von „Reichsregierungen“ und „Selbstverwaltern“ sind selbsternannte „Minister“, „Richter“, „Könige“ und andere unterwegs, die Verwaltungsmitarbeiter oder kommunale Mandatsträger bedrohen. Teilweise wurden sogar „Todesurteile“ zugestellt. Ihnen drohen Verfahren wegen Amtsanmaßung oder Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (§ 132 Strafgesetzbuch).

"Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ finanzieren sich häufig über ihre Aktivitäten. Sie verkaufen Fantasiepapiere wie „Führerscheine“, „Baugenehmigungen“, „Personalausweise“, „Gewerbescheine“ oder „Dienstausweise“. Diese „Dokumente“ sind völlig wertlos und können strafrechtlich relevant sein. Auch nutzlose „Gutachten“ werden von „Reichsregierungen“ verkauft.

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