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Sparen dank Chef Sparen dank Chef: Wie eine Betriebsrente funktioniert

04.10.2013, 09:40

Die große Reise nach der Pensionierung, der Swimmingpool für die Enkel, die Segelyacht - viele Menschen träumen von einem ausschweifenden Leben im Alter. Für viele geht es in der Realität aber vor allem darum, im Laufe ihres Arbeitslebens genug Geld anzusparen, um sich den Lebensunterhalt nach dem Renteneintritt zu sichern. Der Staat fördert das private Sparen fürs Alter. Nicht nur über Riester-Verträge, sondern auch über betriebliche Altersvorsorge. Auf die hat jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch. Unter bestimmten Umständen kann sie sich auch lohnen.

„Betriebliche Altersvorsorge funktioniert, indem der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes umwandelt in eine Rentenversicherung“, erklärt Michael Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Bonn. Der Betrag - bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung - werde direkt vom Lohn abgezogen, ohne dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen müssten. Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber spare der Angestellte allein oder teile sich den Betrag mit dem Unternehmen. Es sei auch möglich, dass der Arbeitgeber ihm den Beitrag zur Altersvorsorge zum Lohn dazugebe.

Die Rente ist nach Ansicht einer Mehrheit in Deutschland alles andere als sicher. 52 Prozent rechnen damit, dass die Menschen in 20 Jahren erst mit 69 Jahren oder mehr in Rente gehen können, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Infas-Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Am liebsten würden sie aber mit 63 aufhören zu arbeiten.

Drei von vier Befragten glauben, dass in zwanzig Jahren selbst eine Kombination aus gesetzlicher Rente und betrieblicher wie privater Altersvorsorge den Lebensstandard der Rentner nicht mehr sichern wird. Im September und Oktober 2012 waren 1004 Erwachsene befragt worden.

Wenn die gesetzliche Rentenversicherung reformiert werden muss, plädiert die Mehrheit (53 Prozent) der Befragten für eine Beibehaltung der Rentenniveaus. 29 Prozent sind gegen eine Erhöhung des Rentenalters und 15 Prozent lehnen einen höheren Rentenbeitragssatz ab.

Große Einigkeit besteht dagegen bei der Zustimmung zu einem solidarischen und leistungsabhängigen Rentensystem. 80 Prozent fordern die Mitgliedspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Selbstständige. Eine knappe Mehrheit spricht sich gegen eine allgemeine Pflicht zur zusätzlichen privaten Altersversorgung aus, aber für eine Pflicht zur ergänzenden betrieblichen Alterssicherung. 87 Prozent halten eine Rentenaufstockung für Geringverdiener grundsätzlich für richtig.

Für den Stiftungs-Vorsitzenden Aart De Geus sind die Menschen in „einem echten Dilemma“. „Sie erwarten mittelfristig ein höheres Renteneintrittsalter, sehen sich angesichts der beruflichen Belastungen aber nur bedingt in der Lage, länger zu arbeiten.“ Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Der Arbeitgeber kann sich zwischen fünf Formen, sogenannten Durchführungswegen, entscheiden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage. Die fünf Durchführungswege sind unterschiedlich organisiert. „Hinter einer Direktversicherung, einer Pensionskasse und einem Pensionsfonds steckt immer eine Versicherungsgesellschaft“, erklärt Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVB) in Bonn. Die Unterstützungskasse laufe über einen Versorgungsträger, der in der Regel ein Tochterunternehmen einer Versicherung sei. Bei der Pensionszusage bilde der Arbeitgeber selbst Rücklagen oder schließt zur Finanzierung ebenfalls eine Rückdeckungsversicherung ab.

Ansprüche kann man mitnehmen

Das Unternehmen entscheide, welchen Weg es einschlage. „Nur wenn der Arbeitgeber kein Angebot macht, kann der Arbeitnehmer einen Vorschlag machen“, sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Arbeitgeber müsse dann zumindest dem Abschluss einer Direktversicherung zustimmen. Falls das Unternehmen seinen Mitarbeitern keine betriebliche Altersvorsorge anbiete, solle der Angestellte seinen Chef darauf ansprechen, rät Hentschel. „Vielleicht weiß der nichts davon und wird sich dann für die gesamte Belegschaft um eine Lösung bemühen.“

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Wechselt der Arbeitnehmer nach einigen Jahren die Stelle, kann er die erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung mitnehmen. Dieser Rechtsanspruch bezieht sich aber nur auf die Direktversicherung, den Pensionsfonds und die Pensionskasse. „Es empfiehlt sich, in diesem Fall beim neuen Arbeitgeber anzufragen, ob er den alten Vertrag übernimmt“, sagt Albers. In die Unterstützungskasse könne der neue Arbeitgeber nur einzahlen, wenn er Mitglied sei. Habe der alte Arbeitgeber eine Pensionszusage gegeben, behalte der Mitarbeiter die Ansprüche meist nur, wenn er schon eine bestimmte Zeit im Unternehmen gearbeitet habe und die Ansprüche laut Vertrag unverfallbar geworden seien.

Von Beginn der Rente an muss der ehemalige Angestellte Steuern und Sozialabgaben auf seine Betriebsrente zahlen, was natürlich die Rendite schmälert. „Man muss dabei allerdings berücksichtigen, dass in der Regel im Rentenalter das Einkommen geringer ist als im Erwerbsleben und daher die Steuerlast vergleichsweise gering ausfällt“, gibt Hentschel zu bedenken. Der Versicherte müsse außerdem für die Betriebsrente die Krankenkassenbeiträge allein bezahlen. Allerdings sei er erst verpflichtet, überhaupt Beiträge zu bezahlen, wenn seine Einnahmen den Mindestbetrag für Versorgungsbezüge überschreiten.

Die Frage, wie lohnenswert eine betriebliche Altersvorsorge ist, beantworten die Experten unterschiedlich. Der Garantiezins sei mit derzeit 1,75 Prozent niedrig, gesteht Heinz ein. Allerdings komme eine Überschussbeteiligung hinzu. „Letztlich kehren die Versicherer immer noch etwa vier Prozent raus“, meint er. Er ist überzeugt: „Grundsätzlich lohnt es sich für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.“ Albers ist da skeptischer. „Wenn der Arbeitgeber gar nichts zuschießt, sollte der Mitarbeiter es eher lassen.“ Durch die nachgelagerte Besteuerung und die niedrige garantierte Rendite lohne sich diese Form der Altersvorsorge ansonsten nicht. (dpa)

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