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Fragen & Antworten Fragen & Antworten: Wie geht man mit Schufa-Einträgen um?

Von Gesa Schölgens 26.02.2013, 13:49
Einmal im Jahr können Verbraucher kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft einholen.
Einmal im Jahr können Verbraucher kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft einholen. dpa Lizenz

Ob neues Handy oder Bankkredit: Bei Vertragsabschlüssen hatten viele Verbraucher schon mal mit einer Schufa-Auskunft zu tun. Doch was genau steckt dahinter? Und wieso sollte man sich selbst regelmäßig über die gespeicherten Daten informieren? Experten klären auf.

1. Was genau ist die Schufa eigentlich?

Die Abkürzung „Schufa“ steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Was die wenigsten Verbraucher wissen: Es handelt sich dabei um ein privates Wirtschaftsunternehmen, das mit seinen Auskünften an Vertragspartner wie Banken oder Versicherungen Geld verdient. Zwar schreibt sich die Schufa auf die Fahnen, Bürger vor Überschuldung zu schützen: „Das ist aber in erster Linie eine geschickte Marketing-Strategie“, kritisiert Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale NRW. Hingegen halten viele kreditgebende Unternehmen das Schufa-System für sinnvoll - etwa weil es Vertragsabschlüsse beschleunigen kann.

2. Woher bekommt die Auskunftei ihre Daten?

Die Schufa sammelt Informationen über die Kreditwürdigkeit von Menschen in Deutschland, aktuell von rund 66 Millionen Einzelpersonen. „Daten werden beispielsweise gespeichert, wenn Kunden ein Girokonto eröffnen“, erklärt Höltgen.

Dabei verlässt sich die Schufa völlig auf die Angaben ihrer Vertragspartner. Das sind unter anderem Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Versandhandelsunternehmen, Leasinggesellschaften, Kaufhäuser und Telekommunikationsfirmen. Hinzu kommen Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Grundlage für die Daten-Speicherung ist entweder eine „Schufa-Klausel“ im Vertrag, die von Kunden unterzeichnet wird, oder das Bundesdatenschutzgesetz. Demnach ist eine Übermittlung und Speicherung zulässig, wenn sie zur Wahrung von berechtigten Interessen der speichernden Stelle notwendig ist.

3. Was genau wird über mich gespeichert?

Gespeichert sind alle Angaben zur Person, also Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift. Außerdem bündelt die Schufa Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte sowie Kredite und Bürgschaften. Fast jeder deutsche Verbraucher hat einen Schufa-Eintrag - das muss aber nicht unbedingt schlecht sein. Der Eintrag über ein Girokonto zeigt beispielsweise, dass man voll geschäftsfähig ist.

4. Welche Auskünfte erhalten Banken & Co.?

Die Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt erhalten zweierlei Arten von Auskünften: Die A-Auskunft und die B-Auskunft. B-Auskünfte verraten, ob man sich als Kunde vertragstreu verhält und beispielsweise die Raten ordnungsgemäß zurückzahlt. B-Vertragspartner sind laut Schufa zum Beispiel Versandhandel- und Handelsunternehmen. Diese werden nur über offene Zahlungsverpflichtungen informiert - ohne zu wissen, bei welchem Unternehmen diese bestehen.

Die A-Auskünfte sind weitreichender. Für Kreditvergabe, Führung eines Girokontos und die Ausgabe von Kreditkarten erhalten die A-Vertragspartner - hauptsächlich sind dies Banken - Informationen über die gesamte Belastung der Verbraucher.

5. Wann bekomme ich einen negativen Eintrag?

Begleicht ein Kunde zum Beispiel eine Rechnung nicht, muss er in der Regel zweimal abgemahnt werden, bis er einen negativen Schufa-Eintrag bekommt. Zwischen den Abmahnungen müssen zudem mindestens vier Wochen liegen. „Anders verhält es sich bei unberechtigten Forderungen: Diese darf die Schufa nicht speichern“, weiß Verbraucherschützerin Birgit Höltgen. In solchen Fällen sollten Verbraucher per Einschreiben Widerspruch einlegen - und dies der Schufa umgehend mitteilen.

Ansonsten darf die Eintragung dann erfolgen, wenn die offene Rechnung „rechtskräftig“ festgestellt wurde. So müssen Verbraucher bei Privatinsolvenzen meist mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen.

6. Wie lange bleiben die Daten gespeichert?

Wenn einem mal eine Rechnung durch die Lappen geht, muss man nicht sofort in Panik geraten: Kleine Forderungen bis 1000 Euro werden sofort wieder gelöscht, sofern sie innerhalb eines Monats beglichen werden.

Anders sieht es bei aufgenommenen Krediten oder unbeglichenen hohen Forderungen aus: Laut Finanztest kann eine nicht bezahlte Rechnung bis zu drei Jahre lang Auswirkungen haben. Einträge über Kredite werden ebenfalls drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung gelöscht.

7. Wieso ist die Selbstauskunft wichtig?

Immer wieder kommt es vor, dass bei der Schufa falsche Daten gespeichert sind - was sich für Verbraucher negativ im geschäftlichen Alltag auswirken kann. Man sollte sich deshalb über die eigene Bonität informieren, um Fehler korrigieren zu können. Dabei stehen viele Möglichkeiten zur Auswahl: Vom kostenlosen Formular bis hin zum rund 40 Euro teuren Rundum-Paket.

8. Muss ich für die Auskunft zahlen?

Verbraucherschützer raten davon ab, für eine Schufa-Selbstauskunft Geld bei Fremdanbietern zu bezahlen. „Weil Verbraucher ohnehin einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei Wirtschaftsauskunfteien verlangen können, sind gebührenpflichtige Angebote im Internet überflüssig“, sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Damit Schufa und Co. das Dokument erstellten, sei außerdem eine Kopie des Personalausweises und die Unterschrift nötig - danach verlangen Drittanbieter laut Heyer mitunter aber überhaupt nicht. Fehlten diese Anlagen, werde der Antrag zum Beispiel bei der Schufa in der Regel nicht bearbeitet.

Verbraucherschützer raten dazu, die Selbstauskunft direkt bei der Auskunftei zu bestellen. Auch auf der Internetseite der Schufa müssten Verbraucher aber aufpassen, nicht an ein kostenpflichtiges Angebot zu geraten. Ein Formular für die kostenlose Auskunft versteckt sich auf der Schufa-Webseite unter einem Unterpunkt. Es muss ausgedruckt und mit der Post verschickt werden.

9. Was bedeutet der Schufa-Score?

Ergänzend zu den Schufa-Auskünften können Kreditgeber einen Score (= Punktezahl) erhalten. Dieser mit dem Computer errechnete Score hat einen Wert zwischen einem und 100 Prozent: Je niedriger der Wert, desto schlechter ist die finanzielle Prognose. Damit soll die Wahrscheinlichkeit angeben werden, mit der ein Verbraucher einen Kredit zurückzahlen kann.

Das Score-System ist sehr undurchsichtig, denn die Schufa erklärt nicht, wie die Punktezahl berechnet wird. Selbst wenn man keine Schulden hat, kann die Bonität angezweifelt werden. Wichtige Daten, wie fester Job und hohes Einkommen, werden nicht berücksichtigt, weil die Auskunftei diese Daten nicht sammeln darf. Zum Beispiel flossen laut Verbraucherzentrale NRW früher häufige Wohnortwechsel in die Schufa-Berechnung ein. Auch der Umzug in ein schlechtes Viertel senkt offenbar den Score.

10. Gibt es noch andere Auskunfteien?

Außer der SCHUFA gibt es noch andere Wirtschaftsauskunfteien, die allerdings weniger Daten bündeln. Zu den größten zählen laut Stiftung Warentest zum Beispiel Deltavista, CEG Creditreform und Bürgel Wirtschaftsinformationen. Auch bei diesen Unternehmen lohnt es sich, jährlich eine Selbstauskunft zu machen - „insbesondere wenn man plötzlich Schwierigkeiten hat, einen Vertrag abzuschließen“, sagt Verbraucherschützerin Birgit Höltgen. (mit Material von dpa)