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Abschiebe-Stopp Abschiebe-Stopp: Osman Tigani bleibt vorerst in Deutschland

Von lisa garn 18.03.2013, 18:32
Osman Tigani wurde am 21. Februar in Bitterfeld verhaftet.
Osman Tigani wurde am 21. Februar in Bitterfeld verhaftet. Foto/Archiv: Kehrer Lizenz

marke/MZ - Die Abschiebung für Osman Tigani ist vorerst ausgesetzt. Die Ausländerbehörde will den Asyl-Antrag des Sudanesen prüfen und dabei die Frage klären, ob einer Rückkehr in die Krisenregion Gründe entgegenstehen. Das teilt die Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld auf MZ-Nachfrage mit. „Der Fall wird derzeit in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt geprüft“, so Sprecherin Marina Jank. „Bis zum Abschluss der Prüfung wird es keinen neuen Rückführungstermin geben.“

Offenbar spielen bei dieser neuen Entwicklung auch mehrere Schreiben von Politikern und einer Flüchtlingsorganisation aus Hamburg eine Rolle, die an das Innenministerium Sachsen-Anhalts adressiert waren. Dort sah man noch Anfang Februar keinen Grund zum Handeln.

Tigani will neues Asylverfahren

„Der neue Termin für eine begleitete Abschiebung am 4. April ist erst einmal ad acta gelegt“, sagt der flüchtlings- und migrationspolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Sören Herbst. Auch er hatte sich an das Ministerium gewandt. „Man zeigte sich gesprächsoffen.“ Nun bekomme der 39-jährige Osman Tigani „erst einmal Luft zum Durchatmen. Er will ein neues Asylverfahren anstreben. Ich sehe Möglichkeiten, dass da etwas machbar ist“, so Herbst. „Aus meiner Sicht hat bei den ersten beiden Anträgen die Lage und die ständige Verletzung der Menschenrechte im Sudan keine große Rolle gespielt.“ Doch die gelte es zu bewerten, wenn es um das Schicksal von Tigani gehe. „Er kann nicht zurück. Und in Deutschland kann er nicht ewig im Status einer Duldung leben. Er verdient ein Aufenthaltsrecht.“

Auch der Raguhn-Jeßnitzer Bürgermeister Eberhard Berger (CDU) schrieb auf die Bitte des Sozialausschusses des Stadtrates hin ans Innenministerium. Der Ortsteil Marke, wo Tigani in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, gehört zur Kommune. „Er ist ein Bürger unserer Stadt und lebt unter uns. Da ist es uns wichtig, etwas zu tun. Vor dem Hintergrund der Krisen-Situation im Sudan habe ich in meinem Schreiben angefragt, ob bei dem Asylverfahren alle Umstände berücksichtigt wurden“, sagt Berger.

Ausreisepflicht besteht weiter

Doch Tigani ist trotz dieser ausgesetzten Abschiebung noch immer ausreisepflichtig. „Unabhängig von der nicht vollzogenen Abschiebung wird grundsätzlich an einer Abschiebung festgehalten“, sagt Anke Reppin, Sprecherin des Innenministeriums. „Nach Ablehnung des Asylantrages ist Herr Tigani zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet.“ Dass derzeit eine Abschiebung geprüft werde, bestätigt sie. Ob bei der neuen Entwicklung die Protest-Schreiben eine Rolle gespielt haben, dazu gibt es keine Antwort.

Die Ausländerbehörde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sei rechtlich an die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden, den Asylantrag mit Androhung der Abschiebung abzulehnen, erklärt Sprecherin Jank. Die Abschiebung sei auch durch das Verwaltungsgericht bestätigt worden.

Osman Tigani war am Sonntag für eine aktuelle Stellungnahme nicht erreichbar. Er hatte in einem Gespräch Ende Februar betont, dass er in seiner Heimat in den sicheren Tod zurückkehren würde. Teile seiner Familie seien ermordet worden, er sei oppositionell aktiv gewesen.