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Tod des kleinen Jason Tod des kleinen Jason: Beschuldigter Stiefvater schweigt zum zweiten Mal

26.02.2013, 11:44
Der Angeklagte Jan S. ist am 26.02.2013 zu seinem Revisionsprozess im Landgericht in Magdeburg eingetroffen.
Der Angeklagte Jan S. ist am 26.02.2013 zu seinem Revisionsprozess im Landgericht in Magdeburg eingetroffen. dpa Lizenz

Magdeburg/DPA. - War Jasons Tod ein Unfall? Eine tragische Verkettung von Zufällen oder das Resultat schwerer Misshandlungen? Das Landgericht Magdeburg will Antworten auf diese Fragen finden. Seit Dienstag läuft vor der ersten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Dirk Sternberg der Prozess gegen den Stiefvater des Jungen. Zum zweiten Mal sitzt der heute 25 Jahre alte Mann aus Dessau-Roßlau auf der Anklagebank. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Er soll seinen Stiefsohn im September 2009 so misshandelt haben, dass er starb. Jason wurde nur 18 Monate alt. Zum Prozessbeginn schwieg der Angeklagte. Bevor es losgehen konnte, wurde einem Befangenheitsantrag der Verteidigung stattgegeben und ein Berufsrichter ausgetauscht.

In einem ersten, fast 20 Monate dauernden Verfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau war der Mann im Dezember 2011 freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte den Freispruch im Oktober 2012. Die Kammer in Dessau-Roßlau habe weder die Beweise noch Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des 25-Jährigen ausreichend gewürdigt, urteilte der BGH. Für die Neuverhandlung in Magdeburg sind zunächst acht Prozesstage bis 10. April vorgesehen. 20 Zeugen sowie ein Psychiater und ein Rechtsmediziner sollen befragt werden.

Laut Anklage soll der 25-Jährige am 16. September 2009 mit stumpfer Gewalt in seiner Wohnung in Dessau-Roßlau auf den Kopf des kleinen Jungen eingewirkt haben. Das Kind habe dabei schwere Verletzungen erlitten. Die Staatsanwaltschaft nennt schonungslos Details: Jason habe ausgedehnte Hautunterblutungen im Gesicht, zwei abgerissene Brückenvenen und exzessive Blutungen unter der harten Hirnhaut davongetragen. Zwei Operationen konnten dem Kind nicht das Leben retten. Der Junge starb sechs Tage nach den Misshandlungen in einem Krankenhaus. Laut BGH gab es im ersten Prozess auch Vorwürfe, der Angeklagte habe den Kopf des Jungen gegen das Kinderbettchen geschlagen.

Bei der Polizei und im ersten Prozess hatte der Mann den Tod seines Stiefsohnes als Unfall dargestellt - allerdings in unterschiedlichen Varianten. Einmal sei er unabsichtlich auf das Kind gefallen, als er es auffangen wollte. Ein anderes Mal soll Jason plötzlich auf der Couch umgefallen sein, die Augen verdreht und nach Luft geschnappt haben. Dem BGH zufolge soll der 25-Jährige auch einmal gesagt haben, er habe beim kurzen Schütteln des Jungen das Gleichgewicht verloren und sein Knie habe den Jungen am Kopf getroffen.

Für eine Überraschung sorgte die Mutter des toten Jungen. Die heute 28 Jahre alte Frau war im Dessau-Roßlauer Prozess selbst wegen Misshandlung ihres Sohnes angeklagt gewesen. Auch sie wurde freigesprochen. Jetzt hat die Frau, die nach eigenen Angaben seit August 2010 mit dem Angeklagten verlobt ist, die Seiten gewechselt. Sie tritt als Nebenklägerin auf - neben Jasons leiblichem Vater. Dessen Anwalt fragte sie in ihrer Zeugenvernehmung: „Haben sie überhaupt ein ernsthaftes Interesse daran, dass der Angeklagte verurteilt wird?“ Eine Antwort blieb sie schuldig.

Ein Wachtmeister der Justiz steht am 26.02.2013 während eines Revisionsprozesses im Landgericht in Magdeburg.
Ein Wachtmeister der Justiz steht am 26.02.2013 während eines Revisionsprozesses im Landgericht in Magdeburg.
DPA Lizenz