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Nachlassgericht in Halle Nachlassgericht in Halle: Die schwierige Suche nach Erben

Von Silvia Zöller 21.10.2013, 20:49
Erben werden im Amtsgericht per Aushang gesucht.
Erben werden im Amtsgericht per Aushang gesucht. Bauer Lizenz

Halle (Saale)/MZ - Auf dem Schreibtisch von Franka Stolzenburg stapeln sich ziemlich viele Akten: Die Rechtspflegerin sucht nach Erben. Denn nicht immer ist es nach dem Tod eines Menschen eindeutig, ob es überhaupt Nachfahren gibt oder ob es vielleicht mehr Erben gibt, als bislang bekannt war. Zurzeit gibt es am Amtsgericht Halle 172 offene Verfahren - das ist eine Menge Arbeit.

Ein Jahr - aber auch zehn Jahre - können vergehen, bis Franka Stolzenburg die Aktendeckel endgültig schließen kann. In diesem Jahr war das 44 Mal der Fall. Allerdings: „Bei dem Großteil der Erbverfahren ist kein oder wenig Vermögen vorhanden, ein großes Erbe ist die Ausnahme“, berichtet die Rechtspflegerin. Meist geht es nur darum, das Verfahren einfach abzuschließen. Und das bedeutet: Wenn kein Erbe gefunden wird, erbt grundsätzlich der Staat. „Aber das Land haftet nicht für Schulden“, so die Expertin. In Sachsen-Anhalt ist für diese Angelegenheiten der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement zuständig. Eine Anfrage, wie viel Euro so jährlich in die Landeskasse kommen ließ das Finanzministerium bis Montag unbeantwortet.

Recherche ist Sache der Erben

Aber bis sie einen Fall abschließen können, haben Franka Stolzenburg und ihre drei Kollegen viel zu tun: Ermittlungen bei Standesämtern, Einwohnermeldeämtern und Befragungen von Verwandten, teilweise auch bis ins Ausland, kann das Nachlassgericht anstellen, muss es aber nicht. Denn eigentlich ist das die Aufgabe der Erben selbst, wenn es welche gibt.

Bringt das alles keine Hinweise auf mögliche Erben, müssen sogenannte „öffentliche Aufforderungen“ her. Als Aushang im Gericht und als Text im Bundesanzeiger, auch Veröffentlichungen in Tageszeitungen sind möglich, aber nicht zwingend. Das öffentlich Machen ist Vorschrift. „Ich persönlich habe darauf noch nie auf eine Reaktion von Betroffenen bekommen“, gibt die Rechtspflegerin zu.

Wohl aber von einem bestimmten Personenkreis: Erbenermittler melden sich vor allem auf die Annoncen im Bundesanzeiger. Diese privaten Ermittler sind spezialisiert darauf, mögliche Nachfahren zu finden - freilich gegen Gebühr. Doch diese Ermittler, so Franka Stolzenburg, erfahren vom Nachlassgericht nichts, denn sie haben kein Auskunftsrecht.

Erbe wird oft ausgeschlagen

Anders ist das in kniffeligen Fällen, wo das Gericht einen Nachlasspfleger einsetzt. „Das kann ein Rechtsanwalt oder eine Privatperson sein“, sagt die Rechtspflegerin. Möglich ist das beispielsweise, wenn ein großes Erbe da ist und langwierig ermittelt werden muss. Oder wenn es gilt, ein Grundstück oder Haus zu verwalten. Allerdings schmälert ein Nachlasspfleger das Erbe. Seine Kosten werden stundenweise abgerechnet und das können je nach Aufwand von 33 bis zu 110 Euro pro Stunde sein.

Wenn Erben gefunden werden, heißt das noch lange nicht, dass diese auch erben wollen. „Häufig wird das Erbe ausgeschlagen“, berichtet Franka Stolzenburg von ihren Erfahrungen. Nicht nur, weil der Verstorbene vielleicht überschuldet war. Sondern auch aus Angst vor der Verantwortung für den Nachlass oder weil es nie Kontakt gab. Doch viele Betroffene, so die Rechtspflegerin, wissen überhaupt nichts von der Möglichkeit, dass sie auch ein Erbe ausschlagen können. „Ich wünsche mir, dass die Bürger informierter sind.“