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Amtsgericht Halle Amtsgericht Halle: Student wegen Verstoßes gegen Urheberrecht verurteilt

Von Peter Godazgar 18.09.2014, 20:22
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit.
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit. dpa/Symbol

Halle (Saale) - Seit dem Siegeszug des Internets hat das Urheberrecht einen schweren Stand. Überall wird munter kopiert und weitergereicht: Musik, Filme, Bücher. Meist sind diese unmoralischen Angebote kostenlos, bisweilen versuchen die Kopierer aber, ein Geschäft zu machen. So auch Robert B., der sich nach Überzeugung des halleschen Amtsgerichts der „gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung“ schuldig gemacht hat, freilich in einem sehr speziellen Fall: B. hatte nämlich bei der Verkaufsplattform eBay Lösungen für die Aufgaben einer Fern-Uni angeboten. Doch nicht er selbst, sondern eine junge Frau aus Marburg hatte diese Lösungen verfasst. Die hatte ihre Lösungen für 50 Euro angeboten, bei B. waren sie schon für 30 bis 40 Euro zu kaufen.

Weil man B. dieses Tun in sieben Fällen nachweisen konnte, wurde der 29-jährige Student zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Amtsrichter Thomas Dancker folgte mit seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigung hatte indes einen Freispruch gefordert - unter anderem mit dem Argument, die Marburgerin habe die Aufgaben größtenteils selbst nur kopiert. Damit sei die „notwendige Schöpfungshöhe“ nicht erreicht, anders gesagt: Die Frau habe gar kein eigenes Werk geschaffen. Zudem habe sein Mandant mit dem Verkauf gerade mal 200 Euro verdient - von Gewerbsmäßigkeit könne also keine Rede sein.

Amtsrichter Dancker bezweifelte indes nicht, dass es sich sehr wohl um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Das Urheberrecht schütze „nicht nur hochkulturelle Dinge“. Im Übrigen habe der Angeklagte noch gewiss mehr Lösungen und auch für andere Aufgaben verkauft, wie sein Profil bei eBay zeige. Dancker: „Das war schon eine Art Nebentätigkeit.“

Der Student muss sich nun dringend eine neue Einnahmequelle suchen: Seine Bafög-Unterstützung läuft demnächst auch aus. (mz)