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Protest in Eisleben Protest in Eisleben: Ordnungsamt fahndet mit umstrittenen Methoden nach Demo-Teilnehmern

Von Alexander Schultz und steffen Könau 08.12.2013, 22:14
Ende Oktober ahnten die Demonstranten aber noch nicht, dass sie den Behörden Auskunft über die Teilnehmer der Kundgebung geben sollten.
Ende Oktober ahnten die Demonstranten aber noch nicht, dass sie den Behörden Auskunft über die Teilnehmer der Kundgebung geben sollten. lukascheck Lizenz

Eisleben/MZ - Es war spontan, es war friedlich und es waren nicht mehr ein paar Handvoll Menschen, die Ende Oktober auf den Eisleber Markt gekommen waren, um Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) wissen zu lassen, dass sie mit seiner Politik nicht einverstanden sind. Neben Verteidigern der Landesbühne Eisleben standen Gegner des geplanten Windparks Helfta, ein paar Plakate hatten sie dabei und ein paar Spruchbänder, die forderten „Die Landesbühne muss bleiben“ und „Windpark Helfta - Nein Danke“.

Haseloff nahm den Gegenwind gelassen. Er habe bei solchen Demonstrationen immer ein sehr positives Gefühl, sagte er, denn heute sei es im Gegensatz zu früher eben möglich, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.

Stadtrat Gerlach sollte Namen von anderen Demonstranten angeben

Zwei Monate später fragt sich mancher, wie frei und öffentlich Meinungsäußerungen sein dürfen, ohne dass Bürger Gefahr laufen, ins Visier der Behörden zu geraten. Grund dafür sind Briefe, die Versammlungsteilnehmer einige Wochen nach ihrer Protestaktion vom Ordnungsamt des Landkreises erhielten: „Sie waren Teilnehmer der vorgenannten Versammlung“, hieß es da behördlich-förmlich, und es folgte die Forderung: „Teilen Sie bitte mit, woher Ihnen bekannt war, dass die Versammlung stattfindet und wo und wann diese durchgeführt werden soll.“

CDU-Stadtrat Rainer Gerlach fiel aus allen Wolken, als er das an ihn adressierte Schreiben las. Neben dem Umstand, dass offenbar jemand seine Teilnahme an der Demonstration registriert, seine Adresse ermittelt und ihn angeschrieben hatte, empört ihn vor allem der Inhalt des Briefes. Gerlach wird aufgefordert, Angaben dazu zu machen, wer zur Demo aufgerufen habe - „bitte mit Namen und evtl. Anschrift angeben“ -, zudem solle er den Versammlungsleiter nennen, aussagen, „wer Transparente mitgebracht“ habe und gleich auch noch „weitere Teilnehmer der Versammlung benennen“.

"Man fühlt sich beobachtet und bespitzelt."

Ein Unding, findet auch der Eisleber Kabarettist Jost Naumann, der eine Zusammenkunft mit anderen Demo-Teilnehmern im Sozialen Netzwerk Facebook gleich ironisch als Treffen der „Arbeitsgemeinschaft Junge Denunzianten“ ankündigte. „Stasimethoden“ wittern Nutzer hier, demnächst, schreibt ein Diskussionsteilnehmer im Online-Forum der MZ, sei am Stadtrand von Eisleben wohl „mit Fahrzeugkontrollen zu rechnen“, bei denen „nach Transparenten und Flugblättern gesucht wird“.

Rainer Gerlach aber ist ganz und gar nicht zum Lachen. „Menschen mit der friedlichen Absicht, ihre Meinung zu bekunden, werden wie Verbrecher identifiziert“, ärgert er sich, „man fühlt sich beobachtet und bespitzelt.“ Er sei in dem an ihn gerichteten Schreiben „erst als Teilnehmer beschuldigt und dann erst als Zeuge befragt“ worden.

Sprecher des Landkreises hält Vorgehen für zulässig

Eine Sichtweise, die der Landkreis Mansfeld-Südharz zurückweist. Es sei „nicht um die namentliche Erfassung der Teilnehmer der Versammlung“ gegangen, sondern „um die Ermittlung von Zeugen zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens“, erklärt Sprecher Uwe Gajowski die Handlungsweise des Kreises. Als Verfolgungsbehörde habe das Ordnungsamt im Bußgeldverfahren dieselben Rechte wie eine Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten. Damit sei auch die Suche nach den später als Veranstaltungsteilnehmer angeschriebenen Personen zulässig. Die Namen der Betreffenden habe man „anhand der Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung und der Internetseite Eisleben-Live“ herausbekommen, ihre Adressen auf rechtmäßiger Grundlage ermittelt.

Der Bernburger Fachanwalt für Strafrecht Marian Peter-Bohley hegt da einige Zweifel. Zwar besage das Versammlungsgesetz des Landes, dass jede öffentliche Versammlung einen Leiter haben muss. „Dies gilt aber nur für Versammlungen in geschlossenen Räumen.“ Bei Versammlungen unter freiem Himmel hingegen sehe das Gesetz keinen Versammlungsleiter vor, sondern nur einen Verantwortlichen, der bei der Anmeldung anzugeben sei. „Soweit allerdings eine Versammlung vorliegt, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich und ohne Veranstalter bildet, bedarf es keiner Anmeldung und es gibt auch keinen Verantwortlichen“, sagt Peter-Bohley. Das Ordnungsamt könne also nicht ohne weiteres annehmen, dass es überhaupt einen Veranstaltungsleiter oder einen Verantwortlichen oder einen Veranstalter gibt.

Experte für Strafrecht sieht Aussageverweigerungsrecht gegeben

Zeugensuche und Zeugenbefragung, wie sie vorgenommen worden seien, ließen jedoch darauf schließen, dass der Landkreis „bereits von einem Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen § 28 des Versammlungsgesetzes Sachsen Anhalt“ ausgehe. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Im Laufe der Ermittlungen könne die Behörde durchaus auch die Identität von Personen feststellen, die einer Straftat nicht verdächtig sind, wenn das zur Aufklärung von Bedeutung ist, sagt Peter-Bohley. „Das setzt aber voraus, dass dem Angeschriebenen die Person, gegen die sich das Verfahren richtet, und der Gegenstand des Verfahrens zu nennen sind.“ Im Schreiben des Ordnungsamtes an Gerlach, Naumann und die anderen Teilnehmer der Demonstration fehle es hieran.

Es gibt laut Gesetz Versammlungen, die nicht angemeldet werden müssen: Spontan- und Eilversammlungen. Spontanversammlungen sind Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich und ohne Veranstalter bilden. Eilversammlungen sind es dann, wenn der verfolgte Zweck bei Einhaltung der Anmeldefrist nicht erreicht werden kann.

„Da die Behörde nach Personen sucht, deren Verstöße sie ahnden kann, die Behörde aber nicht weiß, wer Verdächtiger und damit Beschuldigter ist, hätten die Angeschriebenen meines Erachtens nach ein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigte“, sagt der Strafrechtsexperte, der daher in dem Brief vom Amt auch „lediglich eine unverbindliche Aufforderung“ sieht, doch bitte Angaben zu machen. „Ich würde raten, darauf nicht zu reagieren.“

Betroffene reagierten mit empörten Briefen

Vier der fünf Personen haben das aber inzwischen getan, mit empörten Briefen wie Rainer Gerlach. Weitere Teilnehmer oder der gesuchte Versammlungsleiter konnten laut Landkreis durch die Antworten denn auch nicht ermittelt werden. Dafür hat die Kreisverwaltung Post bekommen: Der Datenschutzbeauftragte des Landes fordert Auskunft darüber, wie, warum und wozu die Demonstrationsteilnehmer ermittelt, namentlich erfasst und zu Aussagen über Mitdemonstranten aufgefordert wurden.