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Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht: Wiegand soll mehr als 17 000 Euro zahlen

Von Silvia Zöller 17.01.2014, 14:43

Halle/MZ - Es war der wahrscheinlich ungewöhnlichste Prozess des Jahres: Bernd Wiegand, parteiloser Oberbürgermeister von Halle, klagte gestern am Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Stadt Halle, vertreten durch den Oberbürgermeister - also eigentlich gegen sich selbst. Und muss nun auch noch laut des Urteils der Richter mit einer Kürzung seiner Bezüge um 20 Prozent für ein Jahr rechnen: rund 17 000 Euro. Das entspricht anteilig seinem damaligen Grundgehalt.

Hintergrund der eigenartigen Konstellation ist ein altes Disziplinarverfahren gegen Wiegand aus seiner Zeit als Innen-Dezernent im halleschen Rathaus. Wiegand soll 2010 im Zusammenhang mit den Querelen um die Beschäftigung seiner Referentin gegen Anweisungen der damaligen Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) verstoßen haben. Anders als es die damalige Rathauschefin angeordnet hatte, beschäftigte Wiegand nicht die bisherige persönliche Referentin nach ihrer Elternzeit weiter, sondern stellte Sabine Ernst als neue Referentin ein. Seine ehemalige Referentin soll er zuvor mit Nicht-Beschäftigung gemobbt haben, so der Vorwurf.

Doch lange dümpelte das Verfahren vor sich hin: Nach Wiegands Wahl zum Oberbürgermeister 2012 wollten weder der Stadtrat noch die Kommunalaufsicht als Herr des Disziplinarverfahrens auftreten. So hatte Wiegand zwar Widerspruch gegen die Disziplinarmaßnahme eingereicht - doch für den Part des Gegenspielers fand sich niemand. Gestern auch nicht: Bürgermeister Egbert Geier (SPD), der als Vertreter der Stadt vom Gericht geladen war, erschien nicht zu der Verhandlung - er hatte den Richtern zuvor seine Befangenheit schriftlich erklärt.

Anders als in Strafprozessen müssen Kläger und Gegner in Verwaltungsprozessen nicht zwingend anwesend sein. Auch Wiegand war nur durch seinen Anwalt Michael Moeskes vertreten. Kernfrage der Verhandlung war: Hat sich das Disziplinarverfahren eigentlich erledigt, seit Wiegand selbst Oberbürgermeister ist? Und hat die Stadt Halle überhaupt noch ein Interesse daran, das Disziplinarverfahren weiterzuverfolgen - schließlich war kein Vertreter oder Anwalt der Stadt zu der Verhandlung erschienen. Schon vor der Urteilsverkündung machte der Vorsitzende Richter Uwe Haacke deutlich: Anders als im Strafrecht geht es im Disziplinarrecht nicht um eine Bestrafung des bisherigen falschen Verhaltens, sondern vielmehr darum, dass der Beamte in der Zukunft seinen Pflichten nachkommt. Und egal, ob die Stadt im Gerichtssaal vertreten ist oder nicht - eine Entscheidung dürfen die Richter dennoch fällen.

Überraschend sprach sich das Gericht klar für die Rechtmäßigkeit der Disziplinarverfügung aus, nach der Wiegands damalige Bezüge zeitlich begrenzt gekürzt werden sollten. Sie wiesen Wiegands Klage gegen das Disziplinarverfahren zurück - ließen aber die Möglichkeit einer Berufung am Oberverwaltungsgericht zu.

Dass Wiegand nun ein neues Amt bekleide, sei für das Disziplinarverfahren sogar besonders wichtig, begründete Haacke die Entscheidung: „Auch ein Oberbürgermeister ist weisungsabhängig von der Kommunalaufsicht und dem Land und hat eine Wohlverhaltenspflicht.“ Mit der Aufrechterhaltung der Disziplinarverfügung solle Wiegand, der auch als Oberbürgermeister dem Beamtenrecht unterliegt, künftig seine Pflichten stärker beachten.

Für nicht nachvollziehbar hält Bernd Wiegand das Urteil. Denn nach verschiedenen Verfügungen des Gerichts hatte er auf ein Urteil in seinem Sinn gehofft. „Ich sehe mir die Begründung des Urteils an und entscheide dann, ob ich Rechtsmittel einlege“, so Wiegand.