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Asylbewerber in Marke Asylbewerber in Marke: Schwangere wird vorerst nicht abgeschoben

Von DeTmar Oppenkowski 23.06.2014, 19:39
Mariam Dawi und Jamal Schuker vor der Gemeinschaftsunterkunft in Marke
Mariam Dawi und Jamal Schuker vor der Gemeinschaftsunterkunft in Marke Kehrer Lizenz

MArke/MZ - Die für Dienstag geplante Abschiebung der schwangeren Libanesin und ihres Partners von Deutschland nach Italien ist zunächst ausgesetzt worden. Wie der Rechtsanwalt der beiden in Marke lebenden Asylsuchenden, Christoph Kunz, gegenüber der MZ bestätigt, hat das Verwaltungsgericht in Magdeburg am Montag festgestellt, dass die „Voraussetzungen für die Abschiebung nicht gegeben sind“.

Begründet wird dies damit, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Abschiebungsbescheide im Februar „nicht wirksam“ zugestellt hat. „Statt nach Marke, wo Mariam Dawi und Jamal Schuker in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, wurden die Briefe nach Leipzig geschickt“, so Kunz. Grund hierfür sei, dass bereits die „Flüchtlingszuweisungen“ - die besagen, wo sich Asylsuchende melden müssen - nicht richtig zugestellt wurden. Und so sei das libanesische Paar von der Chemnitzer Aufnahmeeinrichtung - wo es im Mai 2013 die Asylanträge gestellt hat - nicht wie vorgesehen nach Leipzig, sondern über Halberstadt nach Marke gebracht worden. „Ich gehe davon aus, dass die Abschiebungsbescheide nun noch in dieser Woche an die richtige Adresse geschickt werden“, so der Anwalt der Asylsuchenden. Man werde die Zustellung abwarten und dann über weitere juristische Schritte entscheiden.

Auf der nächsten Seite lesen Sie, was der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), zu dem Fall sagt.

Inzwischen hat auch der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), von dem Fall Kenntnis erlangt. „Er ist am Rande der Landtagssitzung in der vergangenen Woche angesprochen worden und hat das zuständige Fachreferat gebeten, vom Landkreis einen Bericht abzufordern. Dieser liegt dem Innenministerium mittlerweile vor“, lässt Sprecherin Anke Reppin wissen. Allerdings bleibe festzuhalten, dass die Ausländerbehörde Anhalt-Bitterfeld an die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden ist. Deren Sprecherin Christiane Germann bestätigt auf MZ-Nachfrage nur: „Die Überstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt worden.“

Urteil ist ein kleiner Erfolg

Stefan Krabbes vom Grünen-Kreisverband Anhalt-Bitterfeld, der einer der Unterstützer der Familie ist, sagt: „Das Urteil ist ein kleiner Erfolg, der – wenn man so will – auf einem Verfahrensfehler beruht.“ Daher setze man sich weiterhin dafür ein, dass die gesundheitlichen Umstände der schwangeren Frau berücksichtigt werden und sie nicht zusammen mit ihrem Partner nach Italien abgeschoben wird.

Derweil hat sich die Initiative „Schule ohne Rassismus“ in Anhalt-Bitterfeld nach eigenem Bekunden mit einem offenen Brief an die politisch Verantwortlichen gewandt. Hierin wird gefordert, „alle zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um eine Abschiebung zu verhindern“.