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Dessau Dessau: Iranischer Familie droht Abschiebung

Von Carla Hanus 25.06.2014, 08:50

Dessau/MZ - Hoffnung, dass die vierköpfige Familie Daraee aus dem Iran in Dessau-Roßlau bleiben kann? Diese Hoffnung kann Karin Krings nicht nähren. Die Abteilungsleiterin Bürgeranliegen im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung sieht keine Chance, dass die iranische Familie in Dessau-Roßlau oder in Deutschland überhaupt bleiben kann.

Allerdings, sagt Krings, allerdings sei es keine Abschiebung, die die Familie zum Ende des Monats erwartet, sondern eine Rückführung. Auch wenn in dem Schreiben des Bundesamtes das Wort Abschiebung gebraucht werde, wie Krings einräumt.

Zwei Stunden in Italien

Während bei einer Abschiebung die abgelehnten Asylbewerber in ihr Heimatland oder in ein anderes aufnahmebereites Land gebracht werden, muss die Familie Daraee nach Italien zurückkehren. So sehen es die so genannten Dublin-Regelungen vor. Darin haben sich die Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, dass ein Schutz suchender Flüchtling in dem Land einen Asylantrag stellen muss, in dem er zuerst europäischen Boden betreten hat. Familie Daraee war zuerst in Italien. Nach eigenen Angaben für zwei Stunden in einem Transitraum auf dem Flughafen. Danach sei sie über Düsseldorf und Dortmund nach Halberstadt in Sachsen-Anhalt in die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gekommen, schreiben ihre Unterstützer in einer E-Mail, mit der sie auf das Schicksal der Familie aufmerksam machen.

Die Eltern seien mit ihren beiden Töchtern, die 18 und 12 Jahre alt sind, im August 2013 aus dem Iran geflohen, berichtet das Antirassistische Netzwerk Sachsen-Anhalt. Sie würden sich als Christen verstehen und hätten in Verbindung mit der Kirche gestanden, auch wenn es schwierig gewesen sei, aktiv in der Gemeinde mitzuwirken. Aufgrund der Verfolgung von Christen im Iran hätten sie sich erst in Deutschland taufen lassen können und würden seitdem der evangelischen Gemeinde angehören. Im November seien die vier nach Dessau-Roßlau gekommen.

Versorgung durch das Sozialamt

Was Karin Krings bestätigt. Seitdem sei die Familie vom Sozialamt versorgt worden. Die Unterstützung sei angelehnt an Hartz IV. Die Familie habe eine Wohnung, da in Dessau Asylbewerber dezentral untergebracht werden, hierfür würden die Kosten der Unterkunft und die Betriebskosten übernommen. Außerdem erhalte die Familie rund 1 100 Euro monatlich. Die Töchter besuchen die Schule, denn in Deutschland gilt die Schulpflicht. Und die trifft auch für Kinder zu, deren Familien einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Zudem würde medizinische Versorgung gewährleistet, informiert Krings.

Mit der Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt aber erlischt dieser Anspruch. „Auch wenn es viele nicht verstehen können“, meint Krings, „wie sind die ausführende Behörde.“ Als solche habe man die Familie im Beisein eines Dolmetschers rechtzeitig darüber informiert, dass sie zum Monatsende nach Italien - nach Möglichkeit freiwillig - zurückkehren müsse. Wo die vier sogar schon einen gültigen Aufenthaltstitel gehabt haben, denkt Krings, denn die Familie gibt an, im Besitz von Visa gewesen zu sein. „Wir haben da gar keine andere Möglichkeit“, betont die Amtsleiterin.

Ansprechpartner vor Ort?

Aus Sicht des Bundesamtes gilt auch Italien als sicheres Drittland, das den Mindeststandard in der Betreuung von Flüchtlingen erfüllt. Dazu gehörten eben auch Ansprechpartner für die Familie und eine Gesundheitsversorgung sowie Organisationen, die sich um die Menschen kümmern. „Die Familie ist auch dort nicht auf sich allein gestellt.“ Zumindest diese Hoffnung will Krings vermitteln.