1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Endlose Gerichtsprozesse: Endlose Gerichtsprozesse: Jüdische Gemeinden streiten ums Geld

Endlose Gerichtsprozesse Endlose Gerichtsprozesse: Jüdische Gemeinden streiten ums Geld

Von Steffen Könau 06.01.2015, 19:33
Wenn die halleschen Reformjuden zu Feierlichkeiten zusammenkommen, wird es manchmal eng.
Wenn die halleschen Reformjuden zu Feierlichkeiten zusammenkommen, wird es manchmal eng. Synagogengemeinde.de Lizenz

Halle (Saale) - Pavel Rollbein ist ein hagerer, zurückhaltender Mann. Er spricht nicht viel, aber er sitzt unzweifelhaft da, auf einem Stuhl am Tisch gleich neben dem kleinen Gebetsraum der Synagogengemeinde im Norden von Halle. Pavel Rollbein würde von sich selbst sicher sagen, dass er existiert. Karl Sommer, der Chef der Synagogengemeinde, der viel lieber spricht als sein Stellvertreter, würde sogar darauf schwören.

Aber auch das würde vermutlich nichts nützen. Pavel Rollbein ist nicht da, jedenfalls nicht offiziell und nicht hier, denn er ist bei Lichte besehen nicht einmal Mitglied dieser Gemeinde. Die nämlich hat nicht knapp 300 Mitglieder, sondern nach einem amtlichen Urteil des Zentralrates der Juden in Deutschland nur ganze zwei neben Karl Sommer, dem Gründer und Vorsitzenden seit 1995. Alle anderen Menschen, die zu den Gottesdiensten in die behelfsmäßige Synagoge kommen, diese Kinder, Frauen und Männer, sind unsichtbare Juden: Irgendwie schon da, aber irgendwie auch wieder nicht.

Es ist eine lange Geschichte, die dazu geführt hat, dass Pavel Rollbein und die anderen unsichtbar wurden. Anfangs ging es nur darum, dass sich einige nach Halle zurückgekehrte oder aus Osteuropa zugewanderte Juden nicht mehr recht wohlfühlten in der seit 1946 bestehenden Jüdischen Gemeinde der Stadt. Die habe sich damals von ihren liberalen Wurzeln gelöst und der orthodoxen Glaubenspraxis zugewandt, beschreibt Karl Sommer, einer der 32 Abtrünnigen. Zusammen gingen sie daran, die 1858 gegründete Synagogengemeinde zu Halle wiederzubeleben.

Neutralität fehlt

Der Beginn eines Streites, der bis heute zahllose Gerichte beschäftigt hat. Denn mit der neuen Gemeinde war auch ein neuer Bewerber um Teilhabe an den rund 1,3 Millionen Euro da, die das Land jedes Jahr an alle jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt ausschüttet. Ein Bewerber, der nicht Mitglied im orthodox geprägten Landesverband der Jüdischen Gemeinden ist. Ausgerechnet dieser Landesverband aber verteilt die Mittel - nur eben nicht an die Synagogengemeinde.

Die klagte bis ganz nach oben, zum Bundesverfassungsgericht, und bekam Recht zugesprochen. Und doch stehen Sommer, Rollbein und die Ihren nach fast zwei Jahrzehnten Kampf und Streit immer noch mit leeren Händen da. Einen „fairen Anteil an den Staatsmitteln zur Förderung des jüdischen Lebens“, den sie erstreiten wollten, gibt es noch immer nicht. „Einige Wochen letztes Jahr“, beschreibt Karl Sommer, „erhielten wir sogar wieder gar kein Geld.“

Dabei hatte der Leipziger Anwalt Christian Braun, der die Synagogengemeinde vertritt, den unendlichen Streit zwischen den verfeindeten Glaubensbrüdern nach dem letzten Urteil des Landesverfassungsgerichtes schon vor dem Ende gesehen. Der Staatsvertrag zwischen Jüdischer Gemeinde und Land, nach dem das Geld unter den Gemeinden verteilt wird, sei in Teilen verfassungswidrig, hieß es damals. Im Vertrag werde dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden die Aufgabe übertragen, die Mittel zu verteilen. Eben jener Landesverband aber sei selbst auch Begünstigter der Landeszahlungen. Das verletze den Grundsatz der Neutralität und müsse geändert werden.

Keine Nachzahlungen

Pavel Rollbein hat damals glücklich gelächelt auf dem kahlen Gang des Oberverwaltungsgerichtes. Doch das Glück im Norden von Halle hielt nicht lange an: Eine Klage, das vorenthaltene Geld aus zehn Jahren nachgezahlt zu bekommen, wies das Oberverwaltungsgericht ab. Ein „verfassungswidriger Vertrag kann keine Ansprüche begründen“, urteilte das Gericht in einem juristischen Salto Mortale, der die jahrzehntelange verfassungswidrige Verteilungspraxis im Nachhinein für traurig, aber wahr erklärte.

Bei den laufenden Zahlungen dagegen wird ein Passus, der eine Prüfung der Mitgliederzahlen der einzelnen Gemeinden durch den Zentralrat in Berlin zur Bedingung für Überweisungen macht, zur Stolperfalle. „Fünf große Leitzordner voller Personalunterlagen haben wir dem Zentralrat zugeschickt“, versichert Karl Sommer. „Entweder erhalten wir von der Synagogengemeinde Halle gar keine Listen oder diese sind unvollständig und nicht nachprüfbar“, erklärt dagegen Daniel Botmann, der Geschäftsführer des Zentralrates. Das funktioniere mit allen jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sehr gut, „nur nicht mit der Synagogengemeinde Halle“. Die könne aber natürlich keine Bestätigung ihrer Mitgliederzahlen erwarten, „ohne vollständige Listen einzureichen.“

Die Lage ist nicht besonders kompliziert, aber sichtlich hoffnungslos. Ohne Bestätigung bekommt die Synagogengemeinde nur einen Sockelanteil an den Landesmitteln. Und auch der blieb zuletzt aus - weil, so sagt Max Privorotzki, der Chef des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, Gerichtskosten hätten verrechnet werden müssen. „Herr Sommer ist damit einverstanden gewesen“, betont Privorotzki, der zugleich an der Spitze der in Halle mit der Synagogengemeinde konkurrierenden Jüdischen Gemeinde steht.

Warum sich der Gerichtsstreit bereits seit zwei Jahrzehnten andauert, lesen Sie auf Seite 2.

Ewiger Streit um das Geld

Karl Sommer bestreitet das, wie überhaupt jeder in dieser seit fast zwei Jahrzehnten andauernden millionenschweren Auseinandersetzung alles bestreitet, was die jeweilige Gegenseite behauptet. Die kleine jüdische Gemeinschaft, sie ist tief gespalten. Die einen beklagen, dass manchmal das Geld nicht reiche, um das Matzenbrot für die Festtage zu bezahlen. Die anderen schimpfen, dass das ständige Klagegeschrei der Glaubensbrüder ein schlechtes Licht auf alle Juden werfe. Wenn sich alle an die Vorgaben hielten, könnten alle gut mit den Regelungen leben, glaubt man beim Zentralrat. Wenn man endlich dieselben Rechte zugestanden bekäme wie die etablierten Gemeinden, dann werde das so sein, denkt Pavel Rollbein.

Bis heute ist daraus eine endlose Kette an Forderungen, Klagen, Beschuldigen, Urteilen und Bescheiden geworden, die in allen nicht direkt Beteiligten den Wunsch zu wecken scheint, möglichst weiten Abstand halten zu dürfen. Gerade erst hat das Verwaltungsgericht Halle eine Klage der Synagogengemeinde gegen das Land Sachsen-Anhalt auf Nachzahlung von mehr als 830.000 Euro wegen Unzuständigkeit an das Verwaltungsgericht nach Magdeburg überwiesen. Dort hatte die Klage zuvor 18 Monate gelegen, ehe die Richter entschieden, dass nicht sie, sondern die Kollegen in Halle zuständig seien.

Eine Karussell, auf dem die halleschen Reformjuden sich schwindlig gedreht fühlen. Karl Sommer, der zwischen Wehleidigkeit und Wut wankende Mann an der Spitze der Synagogengemeinde, nennt es „Rechtsverweigerung“. Er vermutet Korruption im Hintergrund, spricht von Dossiers mit genauen Angaben dazu und schimpft, weil kein Staatsanwalt sich dafür interessiere.

Dabei habe er doch, sagt er, alles versucht. Nach 18 Jahren weiß der 77-Jährige längst selbst nicht mehr, wie viele Prozesse er geführt, wie viele Briefe und Appelle er geschrieben hat. „Sommer beschwert sich immer überall, von der Uno bis zum australischen Ministerpräsidenten“, sagt Gegenspieler Max Privorotzki süffisant. Sommer ist inzwischen bei Angela Merkel und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelandet. „Im Land Sachsen-Anhalt antwortet uns ja niemand mehr.“ Kein Zufall, denn nach Sommers Überzeugung paktiert das Land mit denen, die er die Orthodoxen nennt. „Die Landesregierung ignoriert nicht nur alle Hilfsgesuche“, ist er überzeugt, „sondern auch alle Gerichtsbeschlüsse, nach denen die Landesmittel direkt durch das Land an die Synagogengemeinde auszuzahlen sind.“

Moderation statt Einmischung

Was so natürlich auch nicht richtig ist. „Das Ministerium mischt sich selbstverständlich nicht in innerreligiöse Angelegenheiten der jüdischen Gemeinschaft ein“, sagt Martin Hanusch vom Kultusministerium. Dagegen habe man „in den vergangenen Jahren vielfach Gespräche zwischen Landesverband und Synagogengemeinde moderiert, Einzelgespräche mit Streitparteien geführt und sich um eine einvernehmliche Lösung bemüht“.

Allein: Vergebens. Im Oktober erst hätten Synagogengemeinde und Landesverband mehrere Kompromissvorschläge des Verwaltungsgerichts diskutiert. „Sie führten jedoch zu keiner Einigung.“

Das alte Lied, seit 18 Jahren. Das Land kann und will nicht entscheiden, wer Jude ist und als reguläres Mitglied einer Jüdischen Gemeinde Anspruch auf einen Anteil an den Staatsmitteln hat. Die zerstrittenen jüdischen Gemeinden aber können sich untereinander nicht einigen - und die deshalb angerufenen Gerichte verweisen schlussendlich wieder auf die Landesregierung, die aber immer noch nicht entscheiden kann und will.

In Magdeburg ist man trotzdem „immer noch der Überzeugung, dass bei konsequenter Anwendung der Regelungen eine angemessene Verteilung des Landeszuschusses möglich ist“, heißt es. Voraussetzung dafür bleibe allerdings „die grundsätzliche Bereitschaft der Beteiligten zu einer Lösung der Problematik und einer Beendigung der internen Auseinandersetzungen“. Der Streit kann mit anderen Worten beendet werden, wenn er beendet werden kann. Bis dahin wird weitergestritten.

Mehr Infos unter www.jghalle.deundwww.synagogengemeinde.de.