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Justizfall in Quedlinburg Justizfall in Quedlinburg: Rentner muss alte Bahnschwellen entsorgen

Von petra korn 18.12.2013, 13:00

quedlinburg/MZ - Otto K. (Name geändert) kann es nicht fassen: Vor über 35 Jahren kamen alte Bahnschwellen mit einem Grundstückskauf in seinen Besitz; seit mehr als 20 Jahren nutzt er die Schwellen auf seinem Grundstück als „Standhölzer“ unter einem Bauwagen, sagt der fast 80-jährige Rentner. Jetzt hat das nicht nur zu einer Haus- und Grundstücksdurchsuchung geführt, die Otto K. „nicht nachvollziehen“ kann. Die Nutzung der Bahnschwellen hat ihn sogar vor Gericht gebracht.

Das Amtsgericht Quedlinburg stellte letztlich das Verfahren wegen fahrlässigen Umgangs mit Abfällen gegen eine Zahlung von 1.000 Euro an die Landes- und Zentralkasse ein. Unberührt davon bleibt die Pflicht, dass Otto K., wie vom Landkreis Harz angeordnet, die Schwellen von seinem Grundstück entfernen und ordnungsgemäß entsorgen muss, machte Richterin Antje Schlüter deutlich.