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Opfer-Fonds Opfer-Fonds: Bisher 16 Millionen Euro für DDR-Heimkinder

07.09.2013, 08:04
Gesprächsraum der neuen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder in Leipzig
Gesprächsraum der neuen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder in Leipzig dpa Lizenz

Berlin/dpa - Rund 3600 Ostdeutsche, die unter dem drakonischen Erziehungsstil in vielen Heimen der DDR litten, haben bisher Unterstützung aus dem neuen Hilfsfonds erhalten. Gefüllt mit 40 Millionen Euro war der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 - 1990“ Anfang Juli 2012 gestartet. Bis Ende Juli 2013 erhielten die Betroffenen insgesamt Leistungen im Wert von 16,3 Millionen Euro, teilte das Bundesfamilienministerium am Samstag auf Anfrage mit. Der Hilfsfonds wird mit Geldern des Staates, der Kirchen und anderer Organisationen gespeist. Er läuft bis zum 30. Juni 2017.

Viele Kinder und Jugendliche, die in der DDR in Heimen aufwuchsen, haben von Prügeln, Drangsalierungen, Misshandlungen und Missbrauch berichtet. Einige mussten auch hart arbeiten, erhielten aber kaum Lohn oder eine anerkannte Ausbildung. Oft zahlten die Heime für sie keine Sozialbeiträge. Bei manchen Heimkindern hat diese Erziehung negative Folgen für ihr ganzes Leben gehabt.

Der Fonds soll Hilfe bereitstellen, um heute noch bestehende Folgeschäden zu mildern. Die Hilfen, die zwischen den Anlauf- und Beratungsstellen und den Betroffenen vereinbart würden, seien sehr individuell, berichtet Regina Kraushaar, Vorsitzende des Fonds-Lenkungsausschusses. „Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sie geeignet sind, Folgeschäden aus der Heimerziehung zu lindern“, betont sie.

Möglich seien zum Beispiel Elektrofahrräder und Fahrkarten für mehr Mobilität sowie spezielle Matratzen oder Betten, die von der Krankenkasse nicht übernommen würden. Auch Reisen zu Verwandten seien bewilligt worden. Sachsen-Anhalt finanziert zum Beispiel auch Konzertkarten. Häufig gehe es auch ums Wohnen: Umzugskosten, Möbel oder auch den altersgerechten Umbau einer Wohnung, ergänzt Kraushaar.

Aus dem Fonds finanziert wird bei Bedarf auch berufliche Weiterbildung. Oder es geht um medizinische Leistungen von der Kur bis zur Therapie. Wenn ein Heim jugendliche Schützlinge nachweislich zur Arbeit zwang und keine Sozialleistungen abführte, stehen den Betroffenen heute pro Arbeitsmonat 300 Euro als Rentenersatzleitung zur Verfügung.

Auch wenn längst nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann: Laut Kraushaar gibt es keine grundsätzlichen Ablehnungen, wenn Betroffene die Voraussetzungen für Hilfeleistungen aus dem Fonds erfüllen. Es werde dann nach einer anderen Lösung gesucht, die dem Betroffenen nutze.

Schätzungsweise hat es in der DDR rund 120 000 Heimkinder gegeben. Längst nicht alle haben Unrecht erlitten. Für Westdeutschland besteht für die Jahre 1949 bis 1975 ein ähnlicher Fonds, gefüllt mit 120 Millionen Euro. In diesem Zeitraum gab es dort schätzungsweise 800 000 Kinder und Jugendliche, von denen einige in staatlichen und kirchlichen Heimen ähnlich lieblos erzogen wurden. Denn trotz unterschiedlicher politischer Systeme orientierten sich beide deutsche Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg vielfach an der Tradition des drakonischen Erziehungs- und Strafensystem des 19. Jahrhunderts.

Insgesamt rechnet die Bundesrepublik mit Entschädigungsansprüchen von mehr als 30 000 Betroffenen. Ob die Summe in den beiden Fonds dafür reicht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.