1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Kirchensteuer: Kirchensteuer: Bank fragt nach der Religion ihrer Kunden

Kirchensteuer Kirchensteuer: Bank fragt nach der Religion ihrer Kunden

Von Sebastian Wolff 06.01.2014, 19:38
Auf Kontoauszügen teilen Geldinstitute mit, dass sie künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen.
Auf Kontoauszügen teilen Geldinstitute mit, dass sie künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. DPA Lizenz

Berlin/Naumburg/MZ - Bank- und Sparkassenkunden sollten sich derzeit ihre Kontoauszüge genauer ansehen. Unter dem Stichwort Kundenhinweis teilen ihnen die Geldhäuser auf den Belegen in diesen Wochen mit, dass sie künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen.

Die Banken und Sparkassen erfüllen damit eine gesetzliche Anforderung. Grund ist, dass die Institute die Kirchensteuer, die in Verbindung mit der Abgeltungssteuer anfällt, ab dem kommenden Jahr direkt an die Glaubensgemeinschaften abführen müssen. Bislang mussten sich die Kunden um die Kirchensteuer für ihre Zins- und Kapitalerträge selbst kümmern – und zwar im Rahmen ihrer Steuererklärung.

Kunde kritisiert Vorgehen

Ein Kunde der Sparkasse Burgenlandkreis hatte zuletzt gegenüber der MZ kritisiert, dass seine Religionszugehörigkeit die Sparkasse nichts angehe.

„Der Zorn des Kunden richtet sich vergeblich gegen die Sparkasse, weil wir in diesem Fall nur eine gesetzliche Vorgabe umsetzen“, sagte Verena Fischer von Sparkasse Burgenlandkreis.

Die Umstellung war schon bei Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 so vereinbart worden. Denn da die Abgeltungssteuer auf Kapital- und Zinserträge ja eine Quellensteuer ist, also eine Steuer, die direkt dort abgeführt wird, wo sie anfällt, soll das auch mit der Kirchensteuer so gehandhabt werden, die im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer anfällt. Das derzeitige Verfahren wurde damals ausdrücklich nur als Übergangsregelung vorgesehen und die läuft jetzt aus.

Kunden können Widerspruch einlegen

Kunden, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht wollen, dass ihre Bank erfährt, ob sie einer Glaubensgemeinschaft angehören, haben indes die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen: „Jeder Bürger kann jederzeit unter Angabe seiner Steueridentifikationsnummer schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen“, so Henner Führer vom BZSt. Die Kunden müssen in diesem Fall eine so genannte Sperrvermerkserklärung abgeben. Dazu haben die Bankkunden noch eine Weile Zeit, denn die Kirchensteuerdaten werden erst in den Monaten September und Oktober abgefragt.

Um sicherzugehen, dass die Daten nicht weitergegeben werden, sollten die Kunden aber dafür sorgen, dass der Widerspruch dem Bundeszentralamt für Steuern spätestens am 30. Juni 2014, also zwei Monate vor Beginn der Abfragen, vorliegt, empfiehlt Führer. Kirchensteuerpflichtige Kunden, die eine solche Sperrvermerkserklärung abgeben, müssen sich auch weiterhin selbst um die Abführung der Kirchensteuer kümmern.