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Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: Verbotene Lieder auf Rechtsrock-Konzerten

Von Hendrik Kranert-Rydzy 01.01.2014, 18:41
Neonazi-Konzerte sorgen immer wieder für Proteste - wie hier im Mai 2013 in Nienhagen.
Neonazi-Konzerte sorgen immer wieder für Proteste - wie hier im Mai 2013 in Nienhagen. dpa Lizenz

Magdeburg/MZ - Die Rechtsextremen dürften begeistert gewesen sein: Nicht nur, dass Frank Rennicke beim Rechtsrock-Festival „In Bewegung“ am 10. August 2013 in Berga (Mansfeld-Südharz) zur Gitarre griff. Rennicke, musikalischer Star der Neonazi-Szene, spielte und sang auch acht Lieder, die er nicht hätte singen dürfen. Denn sie waren vom Veranstalter - der NPD Thüringen - nicht zuvor bei den Ordnungsbehörden zur Genehmigung eingereicht worden. Doch trotz dieses Verstoßes unternahmen die Behörden nichts.

Nicht der einzige Fehler, wie sich Monate später aufgrund einer Kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten Henriette Quade (Linke) herausstellte: Im Vorfeld der Veranstaltung hatte die Genehmigungsbehörde - die Polizeidirektion Süd - das Abspielen zweier Titel gestattet, obwohl diese auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) stehen. Dabei handelte es sich um den Titel „Ruhm und Ehre der Deutschen Wehrmacht“ der Band „Oidoxie“ sowie um „Kraft für Deutschland“ von „Strafmaß“. Dies teilte das Innenministerium gegenüber Quade als Antwort auf deren Kleine Anfrage mit. Doch laut Quade ist das nur ein Teil der Wahrheit: Eine Nachprüfung der Titellisten und eine entsprechende Abfrage bei der Bundesprüfstelle ergab, dass nicht nur zwei, sondern mindestens vier Titel genehmigt - und gespielt - wurden, die bereits auf dem Index stehen.

Laxer Umgang der Behörden

„In meinen Augen ist das ein klares Versagen der Behörden, dass indizierte Titel zum Abspielen freigegeben wurden“, sagte Quade der MZ. Es stelle sich die Frage, ob es weder bei der Polizei noch im Landesverwaltungsamt - welches laut Innenministerium an der Prüfung beteiligt wurde - keine Fachleute gebe, die entsprechende Titel erkennen könnten. Es sei darüber hinaus kein Problem, für entsprechende Anfragen die Bundesprüfstelle um Hilfe zu bitten.

Quade selbst erhielt innerhalb von drei Tagen Auskunft, die zudem weitreichender war, als die des Innenministeriums. Es stelle sich die Frage, ob überhaupt geprüft wurde oder die Antwort auf die Kleine Anfrage absichtlich unvollständig und damit teilweise falsch sei. Für Quade ist der laxe Umgang der Behörden Ursache dafür, dass sich Sachsen-Anhalt zu einem Hauptveranstaltungsort von Neonazikonzerten habe entwickeln können. „Man nimmt das offensichtlich nicht ernst“, erklärte die Abgeordnete.

Auf Nachfrage erklärte das Innenministerium, dass die eingereichte Titelliste „im Vorfeld durch sachkundige und jugendschutzrechtliche Relevanz überprüft“ worden seien. Dabei seien auch einige indizierte Titel aufgefallen, deren Abspielen untersagt wurde. Auf die Frage, warum Beamte nicht einschritten, als dennoch indizierte sowie im Vorfeld nicht genehmigte Titel - etwa von Rennicke - gespielt wurden, erklärt Ministeriumssprecherin Pia Leson: „Während der Veranstaltung selbst wurde die Darbietung indizierter Titel weder bei der Polizei, noch bei den Sicherheitsbehörden bekannt.“ Folglich seien auch keine „sofortigen Maßnahmen“ durchgeführt worden. Erst bei der nachträglichen Auswertung des Konzerts seien weitere jugendgefährdende Musikstücke aufgefallen. Behördensprecherin Leson sprach von einem „Recherchefehler“ im Vorfeld der Veranstaltung, der noch ausgewertet werde.

Zentralstelle für rechtsradikale Musik eingerichtet

Eine Konsequenz hat der Vorfall aber: „Wir haben dieses Ereignis zum Anlass genommen, im Landeskriminalamt eine Zentralstelle für rechtsradikale Musik einzurichten“, erklärte Leson. Die Planungen dafür liefen. Zudem beteilige sich Sachsen-Anhalt an der Entwicklung einer Software für Smartphones (App), mit der Nazimusik vor Ort von eingesetzten Beamten einfacher überprüft werden könne. Es sei aber noch keine Aussage darüber möglich, ob eine solche Software auch funktioniere, erklärte Ministeriumssprecherin Leson.