1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Flüchtlingspolitik: Flüchtlingspolitik: Arbeiterwohlfahrt ändert Wohnheimpolitik

Flüchtlingspolitik Flüchtlingspolitik: Arbeiterwohlfahrt ändert Wohnheimpolitik

19.11.2013, 14:11
Logo der Arbeiterwohlfahrt.
Logo der Arbeiterwohlfahrt. awo/archiv Lizenz

Magdeburg/dpa - Ein Kurswechsel der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Flüchtlingspolitik ist am Dienstag von den Grünen im Landtag und der Integrationsbeauftragen des Landes begrüßt worden. Damit ziehe die AWO die richtigen Konsequenzen aus teils schlimmen Zuständen in der Flüchtlingsunterbringung in Sachsen-Anhalt, teilten die Grünen am Dienstag mit. Die Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck erklärte: „Heimunterbringung behindert Eigenständigkeit, fördert Isolation und macht letztlich auf Dauer krank.“

Die AWO hatte am Montag erklärt, sie werde von 2015 an keine Heime mehr betreiben, in denen Menschen mehr als drei Monate leben müssten. Zudem dürfe es in keinem AWO-Heim mehr als 50 Flüchtlingsplätze geben.#

Unterkunft in Bernburg von Kakerlaken befallen

Eine sogenannte Gemeinschaftsunterkunft der AWO in Bernburg im Salzlandkreis war unter anderem wegen eines Kakerlakenbefalls stark in die Kritik geraten. Dies hatte innerhalb der AWO zur Diskussion geführt, ob man überhaupt noch solche Heime betreiben solle, weil dies nicht mit den eigenen Grundsätzen in Einklang zu bringen sei.

Die Grünen erklärten, der Schritt der AWO komme spät, sei aber zu begrüßen. Von der Landesregierung forderten sie, die Unterbringung in Wohnungen statt in Heimen gesetzlich festzuschreiben. Möbbeck sagte, der AWO-Beschluss sei auch ein „Signal zur weiteren Verbesserung der Unterbringungssituation in Bernburg“.

Landkreise müssen sich wegen Betreiber entscheiden

Die Arbeiterwohlfahrt betreibt nach eigenen Angaben in Bernburg zwei Häuser mit zusammen rund 210 Flüchtlingen und in Aschersleben ein Haus mit 135 Flüchtlingen. Die Landkreise müssen nun entscheiden, ob sie weiterhin mit der AWO zusammenarbeiten und Flüchtlinge nach drei Monaten in Wohnungen unterbringen wollen. Andernfalls müssen sie sich andere Betreiber suchen.

Das Innenministerium hatte im Januar Leitlinien erlassen, wonach Familien mit Kindern vorrangig in Wohnungen statt in Heimen untergebracht werden sollen. Bei allen anderen Personen soll der Aufenthalt in einem Heim maximal drei Jahre dauern.

Laut Innenministerium lebten im Oktober rund 2600 Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften. Dafür sind die Kommunen zuständig. Der Landkreis Wittenberg hatte sich Ende 2012 von einem lange kritisierten Heim in Möhlau getrennt.