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Datenschutz Datenschutz: Zehntausende Sachsen-Anhalter wehren sich gegen Datenweitergabe

01.03.2014, 08:14
Meldeunterlagen für das Einwohnermeldeamt
Meldeunterlagen für das Einwohnermeldeamt dpa Lizenz

Magdeburg/dpa - Zehntausende Sachsen-Anhalter wehren sich gegen die Weitergabe ihrer Daten durch die Melderegister der Kommunen. Mit den gesetzlich ermöglichten Widersprüchen verhindern sie, dass ihre Daten zum Beispiel an Parteien oder Adressbuchverlage gegeben werden, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa unter großen Kommunen ergab.

In Halle hätten 37.200 Bürger oder 16 Prozent der Bevölkerung einen Widerspruch eingelegt, erklärte Halles Stadtsprecher Drago Bock. 36.300 dieser Einwohner widersprechen der Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage. 31.300 wollen nicht, dass zum Beispiel Angaben zu anstehenden runden Geburtstagen an Lokalpolitiker gegeben werden. Der elektronischen Übermittlung ihrer Daten über das Internet haben mehr als 16.000 Bürger widersprochen.

Unterschiedlicher Umgang

In Stendal untersagten rund 5.500 Bürger den Ämtern die Weitergabe ihrer Daten - das entspreche knapp 14 Prozent der Bevölkerung, erklärte Sprecher Klaus Ortmann. Auskünfte an Polizei oder auch Staatsanwaltschaft müssen aber trotzdem erteilt werden. In Quedlinburg widersprachen mehr als 1.300 Bürger der Datenweitergabe an Adressbuchverlage - wobei Frauen deutlich häufiger ein Veto einlegten als Männer. In der Lutherstadt Wittenberg haben rund 2.100 Bürger eine Sperre verlangt, um zum Beispiel vor Wahlen keine Parteiwerbung zu bekommen.

Andere Kommunen wie Haldensleben führen keine Statistiken darüber. Nach Einschätzung des Bürgerbüros sei die Zahl der Anfragen in den vergangenen Jahren aber stetig gestiegen, sagte der Sprecher von Haldensleben, Lutz Zimmermann.

Für die Weitergabe von Daten verlangen die Kommunen Gebühren, die die Verwaltungskosten decken sollen. Einfache Auskünfte kosten in Halle sechs Euro - darüber kamen vergangenes Jahr rund 60.000 Euro zusammen. In Stendal wurden 2013 knapp 50.000 Euro durch Auskünfte zum Melderegister eingenommen; Tendenz steigend, weil die Gebühren zuletzt angehoben worden waren.

Neues Gesetz ab 2015

Nachgefragt werden die Daten unter anderem von Banken, Vermietern, Inkassounternehmen oder auch Privatleuten, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Wer der Weitergabe seiner Daten widersprechen möchte, kann das in der Regel bei den Meldeämtern oder durch Formulare, die die Kommunen auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellen.

2012 hatte der Bundestag ein neues Meldegesetz auf den Weg gebracht und damit heftige Proteste ausgelöst. Bund und die Länder einigten sich schließlich auf einen Kompromiss, wonach Meldeämter Namen und Adressen künftig nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Das neue Gesetz soll aber erst von 2015 an gelten.