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NSU Kölner Stadtarchiv Loveparade Kölner Stadtarchiv NSU Loveparade: Maas will Mammutprozesse künftig verkürzen

Von Markus Decker 22.01.2018, 14:45
Bundesjustizminister Heiko Maas will die Strafprozessordnung reformieren.
Bundesjustizminister Heiko Maas will die Strafprozessordnung reformieren. dpa

Berlin - Das Bundesjustizministerium plant eine Reform der Strafprozessordnung, um Mammutverfahren wie den NSU-Prozess in München zu straffen. In einem internen Vermerk aus dem Haus des geschäftsführenden Justizministers Heiko Maas (SPD) heißt es, es bestehe weiterhin die Notwendigkeit zu Reformen. Dies betreffe vor allem so genannte „Umfangsverfahren, die die Gerichte zunehmend vor zeitliche, personelle und organisatorische Herausforderungen stellen“.

Am Dienstag soll der seit Mai 2013 andauernde NSU-Prozess weitergehen. Im Frühjahr könnte nach fast fünf Jahren das Urteil folgen. Es wäre der Abschluss eines historischen Verfahrens nach einer beispiellosen Verbrechensserie des NSU-Trios, das fast 14 Jahre unbehelligt im Untergrund lebte und mordete. Opfer waren türkische und griechische Geschäftsleute und eine Polizistin. Beispiellos ist der NSU-Prozess auch wegen der rund 90 Nebenkläger. Bei keinem anderen Strafprozess gab es so viele.

Mammutprozess in Köln

Der NSU-Prozess ist aber nicht das einzige Beispiel für eine sehr lange juristische Aufarbeitung. Erst kürzlich begannen die Prozesse über den Einsturz des Kölner Stadtarchivs im Jahr 2009 mit zwei Toten und der Love-Parade in Duisburg im Jahr 2010 mit 21 Toten.

Die Justizminister der Länder hatten auf ihrer letzten Konferenz gewarnt, Verfahren wie in München oder der Love-Parade-Prozess in Düsseldorf seien kaum noch handhabbar. Beim Prozess um den Einsturz des Stadtarchivs besteht ein weiteres Problem darin, dass er binnen eines Jahres beendet sein muss, damit das etwaige Verschulden der Angeklagten nicht verjährt. Die Statistik stützt die Beispiele. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes stieg die Verfahrensdauer in erstinstanzlichen Strafverfahren vor Landgerichten von durchschnittlich 6,3 Monaten im Jahr 2010 auf 7,6 Monate im Jahr 2016.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, unterstützt deshalb den Plan von Maas. „Die Strafprozessordnung gehört erneut auf den Prüfstand“, sagte er dieser Zeitung. „Insbesondere umfangreiche Strafverfahren stellen die Justiz immer wieder vor schwierige Herausforderungen. Insofern liegt das Bundesjustizministerium richtig, wenn es die Probleme bei Umfangverfahren besonders in den Blick nehmen will.“ Rebehn fügte hinzu: „Der Strafkammertag hat bereits eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, um den Strafprozess effektiver zu gestalten. Die Vorschläge gilt es sehr genau zu prüfen.“

Erhöhte Anforderungen

Auf dem zweiten bundesweiten Strafkammertag, der im September 2017 in Würzburg stattfand, haben fast 80 Vorsitzende Strafrichter aus allen Oberlandesgerichtsbezirken Vorschläge zur Straffung von Verfahren unterbreitet. So sollen nach Befangenheitsanträgen die Hauptverhandlung bis zum übernächsten Verhandlungstag, mindestens aber für zwei Wochen fortgesetzt werden können.

Befangenheitsanträge sollen überdies keine aufschiebende Wirkung entfalten. Und „ins Blaue hinein" gestellte Beweisanträge sollen durch erhöhte Anforderungen an deren Begründung unterbunden werden. Im Frühjahr 2017 platzte in Koblenz nach über vier Jahren ein Prozess gegen 26 mutmaßliche Neonazis, weil der Richter das Pensionsalter erreicht hatte. Zuvor hatten die Verteidiger mehr als 1000 Beweis-, Verfahrens- und Befangenheitsanträge gestellt.