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Kindesmissbrauch in Flüchtlingsheim Kindesmissbrauch in Flüchtlingsheim: Angeklagter Iraker muss rund vier Jahre in Haft

20.10.2017, 14:08
Symbolbild.
Symbolbild. dpa

Berlin - Wegen Kindesmissbrauchs in einem Flüchtlingsheim in Berlin-Charlottenburg soll ein 41-jähriger Mann drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der aus dem Irak stammende Angeklagte soll zudem 9000 Euro Schmerzensgeld zahlen. In mindestens drei Fällen habe er sich an einem zwölf Jahre alten Jungen vergangen, begründete das Landgericht am Freitag. Der Angeklagte wurde des schweren sexuellen Missbrauchs sowie der Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Zu den Übergriffen sei es im Einzelzimmer des 41-Jährigen in der Zeit von März 2016 bis April 2017 gekommen, hieß es weiter im Urteil. Der Junge habe mit seiner Mutter und seiner Schwester ebenfalls in der Unterkunft gewohnt. „Bei der ersten Tat ist der Junge mitgegangen, weil er nichts Böses ahnte und aus Respekt vor dem Angeklagten“, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Mann sei im Heim als Schlichter bekannt und anerkannt gewesen. Bei den späteren Taten sei der Junge „aus Angst folgsam mitgegangen, obwohl er wusste, was ihm blühte“.

Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Der Junge hatte sich schließlich seiner Mutter offenbart. Kurz darauf wurde der Verdächtige festgenommen. Er befindet sich seit rund sechs Monaten in Untersuchungshaft. Zu Prozessbeginn vor knapp sechs Wochen hatte der 41-Jährige die Vorwürfe zurückgewiesen. An den Angaben des Jungen sei „nichts wahr“, erklärte der Iraker. Er habe den anfangs elfjährigen Jungen gemocht – „er erinnerte mich an meine drei Kinder, die ich so vermisse“. Möglicherweise liege eine Verwechslung vor.

Das Gericht folgte im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft. Der Junge habe den Angeklagten als Täter benannt und in seinen Aussagen auch eindeutig eigene Erlebnisse geschildert, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)