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"Behinderung der Beweisaufnahme" Adrian Ursache: Landgericht Halle verhandelt nun ohne den Angeklagten

Von Steffen Könau 19.10.2017, 14:50
Adrian Ursache vor Gericht in Halle
Adrian Ursache vor Gericht in Halle Steffen Könau

Halle (Saale) - Das Landgericht Halle verhandelt im sogenannten „Reichsbürger“-Prozess künftig ohne den Angeklagten. Die Anwesenheit des 42-Jährigen hindere das Gericht an der Beweisaufnahme, hieß es am Donnerstag zur Begründung. Zuvor hatte der Angeklagte über einen Anwalt die Entlassung eines Pflichtverteidigers beantragt, weil er zu diesem kein Vertrauen mehr habe.

Der frühere „Mister Germany“ Adrian Ursache hatte wiederholt Befangenheitsanträge gegen die Schwurgerichtskammer gestellt. Er bezeichnete das Gericht als unehrlich und voller Lüge. Ursache ist wegen Mordversuchs an einem SEK-Beamten und weiterer Straftaten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft rechnet ihn der Reichsbürgerbewegung zu. Diese erkennt die Bundesrepublik und deren Gesetze nicht an.

Einstündiger Vortrag des Angeklagten Adrian Ursache

Mit einem einstündigen Vortrag des Angeklagten war am Morgen der Prozess gegen den ehemaligen Mister Germany Adrian Ursache wegen versuchten Mordes fortgesetzt worden. Erstmals ohne Fußfesseln hinter der Anklagebank, erneuerte Ursache seinen bereits mehrfach gestellten Ablehnungsantrag gegen das Gericht.

Die Verhandlung stehe nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, seine Grundrechte würden durch die Kammer missachtet und er hege deshalb die Besorgnis der Befangenheit. Ursache hatte zu Beginn des vierten Verhandlungstages überraschend einen dritten Verteidiger präsentiert, nachdem er zuletzt mehrfach die offene Konfrontation mit seinen bisherigen Anwälten gesucht hatte. Dabei handelt es sich um Martin Kohlmann, der als DSU Mitglied mehrfach Mandanten aus der rechtsextremen Szene vertrat.

Richter wertet abgelehnte Anträge von Adrian Ursache als Störung der Beweisaufnahme

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel wies Ursache nach seiner Einlassung erneut darauf hin, dass er das weitere wiederholte Vortragen gleichlautender, bereits abgelehnter Anträge als Störung der Beweisaufnahme werten und ihn als Angeklagten vom weiteren Verlauf der Verhandlung ausschließen könne. Adrian Ursache reagierte darauf in einer kurzen Beratungspause mit dem Hinweis an seine Mutter, die ihn augenscheinlich zu einer Änderung seiner Verfahrensstrategie hatte bewegen wollen, mit dem Satz "Ich brauche keinen Freispruch von diesem Gericht".

Einen anfangs gestellten Antrag, die Mutter des Angeklagten als Zeugin zu hören, nahm die Verteidigung auf Betreiben des Angeklagten zurück. (mz)

Adrian Ursache zeigt im Landgericht in Halle vor Prozessbeginn im Gerichtssaal das Grundgesetz.
Adrian Ursache zeigt im Landgericht in Halle vor Prozessbeginn im Gerichtssaal das Grundgesetz.
dpa