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Unberechtigte Aufschüttung Unberechtigte Aufschüttung: Papenburg entgeht einer Strafzahlung

Von Stefan Schröter 18.10.2017, 07:00
An der Rückseite der Deponie wird ein Wall weiter abgetragen.
An der Rückseite der Deponie wird ein Wall weiter abgetragen. Kehrer

Roitzsch - Ein Bagger beißt in einen Wall am nordwestlichen Rand des Deponie-Areals bei Renneritz. Er macht die Schaufel voll und entlädt die Materialien in eine Spezialmaschine, die die Stoffe dann wieder über ein Förderband ausspuckt. Offensichtlich schrumpft hier weiter der Wall, der vor mehreren Monaten noch Stein des Anstoßes war.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hatte am 16. Mai angeordnet, eine unberechtigte Aufschüttung wieder binnen drei Monaten zu entfernen. Ansonsten drohte er mit einer Strafe von 50.000 Euro. Selbst der Deponiebetreiber Papenburg hatte bei den Aufschüttungen eigene Fehler eingeräumt.

Staubschutzwall bereits vollständig abgetragen

Einer Strafe entgeht der Deponiebetreiber Papenburg aber jetzt. „Das in der Verfügung nach Baurecht angedrohte Zwangsgeld musste bislang nicht festgesetzt werden, da der Ordnungspflichtige kooperiert und der Verfügung nachkommt“, erklärt Udo Pawelczyk, Sprecher des Landkreises, auf MZ-Nachfrage. Der eigentliche Staubschutzwall sei bereits vollständig abgetragen. Derzeit werde noch die Aufschüttung an der nordwestlichen Grundstücksgrenze zurückgebaut. „Der Landkreis geht davon aus, dass diese Arbeiten im November beendet sein werden. Insofern ist der Landkreis mit dem Rückbau zufrieden.“

Doch kann er das wirklich sein? Denn immerhin wird jetzt an der Deponie noch genau dort gearbeitet, wo im März rund 80 Menschen gegen die Aufschüttungen an der Grundstücksgrenze protestiert haben. Und mittlerweile ist es fünf Monate her, seit der Landkreis Anhalt-Bitterfeld Papenburg mit der Geldstrafe drohte.

Verfahren noch nicht abgeschlossen

Abgesehen davon ermittelt die Polizei, nachdem es laut Angaben der Dessauer Polizeidirektion eine Anzeige gab wegen der verwendeten Materialen beim Deponie-Staubschutzwall. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, könne die Behörde aktuell keine weiteren Informationen zum Stand geben.

Derweil wartet die Landkreisverwaltung auf die Antragsunterlagen für die geplante weitere Deponie der Klasse 1 bei Renneritz. Dort dürfen nur schwächer belastete Materialien abgekippt werden als auf der bereits wachsenden Deponie der Klasse 2. Auf Anfrage bei Andreas Heilmann, Geschäftsführer der GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH, heißt es, dass dieser Antrag noch binnen des laufenden Jahres eingereicht werden soll.

Petition gegen die „Deponienlandschaft“

Im Wartemodus befindet sich auch das Netzwerk „Unser Sandersdorf-Brehna.“ Die Bürgerinitiative hat im Juni dem Landtag knapp 4.000 Unterschriften einer Petition gegen die „Deponienlandschaft“ zwischen Roitzsch und Renneritz übergeben. Das Netzwerk setzt sich dafür ein, dass ein drittes Gutachten zur bereits genehmigten Deponie erstellt wird. Es soll sich noch einmal der Frage widmen, inwieweit Grundwasser ein Problem für die Deponie werden könnte. Dazu existieren zwei widersprüchliche Gutachten. Nach Angaben eines Netzwerk-Sprechers beschäftigen sich derzeit mehrere Ausschüsse des Landtags mit der Petition aus Sandersdorf-Brehna.

Anfang Oktober debattierte der Landtag nach einer Großen Anfrage der AfD zur Roitzscher Deponie über Abfallimporte und Deponie-Genehmigungen in Sachsen-Anhalt. Dabei kritisierte die Partei, dass viele Abfälle für die Roitzscher Deponie von außerhalb des Landes kämen.

(mz)