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Untreue-Prozess Untreue-Prozess: Doch kein Urteil im Wiegand-Prozess am 6. Oktober

Von Silvia Zöller 22.09.2017, 11:06
Oberbürgermeister Bernd Wiegand verlässt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle.
Oberbürgermeister Bernd Wiegand verlässt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle. silvio kison Lizenz

Halle (Saale) - Das Landgericht Magdeburg hat bei der Prozessfortsetzung gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) am Freitag zurückgerudert: Entgegen der Ankündigung beim vorangegangenen Verhandlungstermin wird es nun am 6. Oktober noch kein Urteil geben.

Untreue-Prozess gegen Halles OB Bernd Wiegand: Diese weiteren Zeugen will das Gericht hören

Vielmehr sollen dann drei statt zwei weitere Zeugen gehört werden: neben Wiegands Büroleiterin Sabine Ernst und dem Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, soll auch die leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aussagen. Ob dann beim darauf folgenden Prozesstag, dem 13.Oktober, plädiert wird und gegebenenfalls ein Urteil gesprochen werden soll, ließ der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke offen.

Untreue-Prozess gegen Halles OB Bernd Wiegand: Offenbar höherer Schaden als bisher angenommen

Neu eingeführt in das Verfahren wurden am Freitag aktualisierte Zahlen zur Kernfrage: Wie hoch ist der Schaden, den Wiegand laut Anklage verursacht haben soll, indem er seine drei engsten Mitarbeiter Sabine Ernst, Oliver Paulsen und Martina Wildgrube  hohe Gehaltsstufen zugestanden hat?

Carsten Müller, Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft Halle, hat Tariferhöhungen und veränderte Beitragssätze berechnet und ist so auf eine bis zu 20.000 Euro höhere Summe als bisher angeklagt gekommen. Die Staatsanwaltschaft ging bis dato davon aus, dass Wiegand der Stadt durch die überhöhten Gehaltszahlungen einen Schaden von rund 290.000 Euro verursacht hat. (mz)