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Eltern politisch verfolgt und inhaftiert Eltern politisch verfolgt und inhaftiert: Entschädigung für DDR-Heimkinder gefordert

22.09.2017, 08:10
Blick auf einen beschädigten DDR-Grenzstein
Blick auf einen beschädigten DDR-Grenzstein dpa-Zentralbild

Dresden/Berlin - Sachsen will durch eine Initiative im Bundesrat die Rehabilitierung bisher benachteiligter DDR-Heimkinder erleichtern. So sollen frühere Heimkinder, deren Eltern als politisch Verfolgte inhaftiert waren, entschädigt werden können, teilte das Justizministerium am Freitag mit.

Bisher scheitern Betroffene laut Ministeriumsangaben oft am nötigen Nachweis, dass ihre Heimunterbringung ein Akt politischer Verfolgung war. Künftig soll der Beleg genügen, dass die Eltern aufgrund rechsstaatswidriger Entscheidungen ins Gefängnis kamen und ihre Kinder ins Heim. Auch bisher abgelehnte Betroffene sollen erneut einen Antrag stellen können - die Ende 2019 ablaufende Frist soll um zehn Jahre verlängert werden.

„Es ist nicht hinnehmbar, den politisch verfolgten und inhaftierten Eltern eine Rehabilitierung zu ermöglichen, während ihren durch die Heimunterbringung gleichermaßen betroffenen Kindern eine solche derzeit oft versagt bleibt“, erklärte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). Auch sie hätten unter der politischen Verfolgung der Eltern gelitten. Die Initiative sollte am Freitag in den Bundesrat eingebracht werden.

Rehabilitierte können eine einmalige Entschädigung von 306,78 Euro pro angefangenem Heimmonat beantragen oder, wenn sie länger als 180 Tage im Heim waren und ihre wirtschaftliche Situation schwierig ist, bis zu 300 Euro Opferrente monatlich. 2016 gingen bei sächsischen Gerichten 493 Rehabilitierungsanträge ein, 2015 waren es 715. (dpa)