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Unregelmäßigkeiten bei Europawahl Europawahl 2014 in Halle (Saale): Erhebt Staatsanwalt Klage wegen Wahlfälschung?

Von Dirk Skrzypczak 21.09.2017, 15:45

Halle (Saale) - Was ist am 25. Mai 2014 in einem Neustädter Wahllokal passiert? 372 Stimmzettel waren seinerzeit zur Europawahl abgegeben worden, ausgezählt wurden allerdings 473 Stimmen. Absicht oder Versehen? Damit könnte sich demnächst das Amtsgericht in Halle befassen.

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Wahlfälschung in Halle (Saale)?

„Wir haben unsere Ermittlungen abgeschlossen“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der MZ. Ob die Behörde Anklage wegen Wahlfälschung erheben wird, „kann ich weder bestätigen noch dementieren“. Der Vorgang liege noch bei der Staatsanwaltschaft, deshalb sei eine öffentliche Aussage derzeit nicht möglich.

Der Hallenser Peter Scharz hatte den Fall ins Rollen gebracht. Er belastet den einstigen Wahlvorsteher schwer. „Eine Vier-Augen-Prüfung hatte es bei der Wahl nicht gegeben. Außerdem wurde ich genötigt, das Wahlprotokoll zu unterschreiben, obwohl die Wahl noch lief“, schildert er.

Unregelmäßigkeiten bei Europawahl in Halle (Saale): Keine Stimmen für AfD, dafür mehr für die Linke

Später sei ihm dann aufgefallen, dass mehr Stimmen ausgezählt wurden, als abgegebenen worden waren. Auf seinen Einspruch hin überprüfte die Stadt das Ergebnis und stellte die Unregelmäßigkeiten fest. Die Linke hatte zu viele Stimmen erhalten, die AfD wiederum stand bei null, obwohl sich 42 Wähler für sie ausgesprochen hatten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte das Verfahren aber ebenso ein wie die Ermittlungen gegen Stadtwahlleiter Egbert Geier.

Wahlfälschung in Halle (Saale)?: Das droht dem Wahllvorsteher, sollte es zu einem Prozess kommen

Doch Scharz ließ nicht locker und konnte neue Hinweise liefern, wie Cernota bestätigt. „Die Indizien sprechen dafür, dass hier tatsächlich eine vorsätzliche Wahlfälschung vorliegen könnte. Deshalb haben wir unsere Ermittlungen auch wieder aufgenommen.“ Nach der Befragung von Zeugen werde man nun eine Entscheidung für das weitere Verfahren treffen. Sollte es zum Prozess und in dessen Folge zu einer Verurteilung kommen, drohen dem beschuldigten Wahlvorsteher eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. (mz)