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Fall Heike Wunderlich Fall Heike Wunderlich: 30 Jahre nach Sexualmord - lebenslange Freiheitsstrafe für Täter

30.08.2017, 10:52
Helmut S. wurde vom Landgericht Zwickau des Mordes an Heike Wunderlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Helmut S. wurde vom Landgericht Zwickau des Mordes an Heike Wunderlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. dpa-Zentralbild

Zwickau - Mehr als 30 Jahre nach einem Sexualmord im Vogtland ist ein 62-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sah es am Mittwoch nach 43 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Helmut S. am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Heike Wunderlich vergewaltigt und erdrosselt hat.

Wegen der Brutalität der Tat stellte die Schwurgerichtskammer zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird eine vorzeitige Haftentlassung für den Mann aus dem thüringischen Gera erschwert.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Verurteilt wurde der gebürtige Zwickauer nach dem zum Zeitpunkt der Tat geltenden DDR-Recht wegen der Möglichkeit einer geringeren Strafe.

Danach sah der Paragraf 112 für Mord eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren oder lebenslänglich vor, nach dem heutigen Mordparagraf 211 ist nur eine lebenslange Haft möglich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, kündigte die Prüfung einer Revision an. (dpa)

Helmut S. wurde vom Landgericht Zwickau des Mordes an Heike Wunderlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Helmut S. wurde vom Landgericht Zwickau des Mordes an Heike Wunderlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
dpa-Zentralbild