1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Mord an Heike Wunderlich: Mord an Heike Wunderlich zu DDR-Zeiten: "Bestialische Vergewaltigung passe zu seinem Wesen"

Mord an Heike Wunderlich Mord an Heike Wunderlich zu DDR-Zeiten: "Bestialische Vergewaltigung passe zu seinem Wesen"

21.08.2017, 14:21
Heike Wunderlich wurde 1987 tot neben ihrem Moped gefunden.
Heike Wunderlich wurde 1987 tot neben ihrem Moped gefunden. Polizei/Berliner Kurier

Zwickau - Lebenslang hinter Gitter: Die Nebenklage hat sich im Prozess um den Mord an Heike Wunderlich vor 30 Jahren hinter die Forderungen der Staatsanwaltschaft gestellt.

Neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe beantragten die Vertreter der Familie, die besondere Schwere der Schuld für die Tat vom 9. April 1987 in einem Wald nahe Plauen im Vogtland festzustellen. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung des 62-jährigen Angeklagten erschweren.

Anwalt der Familie sieht keinen Grund für Verurteilung nach DDR-Recht

Neben einer DNA-Spur zeigten auch frühere Verurteilungen des Mannes, dass die „bestialische Vergewaltigung“ und der Mord an der damals 18-Jährigen „zu seinem Wesen passen“, sagte Anwalt Herbert Posner. Er vertritt die Mutter und den jüngeren Bruder des Opfers.

Im Gegensatz zur Anklage sehe er aber keinen Grund für eine Verurteilung nach DDR-Recht. Die Staatsanwalt hatte dessen Anwendung mit der Möglichkeit einer geringeren Strafe begründet. Im Falle von zwei geltenden Rechtsnormen zum Tatzeitpunkt ist demnach das mildere Gesetz anzuwenden.

Mord an Heike Wunderlich: Angeklagter Helmut S. bestreitet Schuld

Anschließend erteilte Rechtsanwalt Guido Zengerle einer möglichen Verjährung der Straftat eine deutliche Absage. Es dürfe dem Frührentner aus dem thüringischen Gera nicht zu Gute kommen, dass er solange geschwiegen habe und ihm die Ermittler erst durch moderne Analysemethoden auf die Spur gekommen seien.

In der vergangenen Woche hatte Helmut S. sich zum ersten Mal vor Gericht geäußert und jede Schuld bestritten.

Darüber hinaus hält die Nebenklage den gebrechlichen Gesundheitszustand des Mannes für vorgespielt. Nach einem Schlaganfall ist er laut Gutachten sprachlich und körperlich eingeschränkt. In Verhandlungspausen aber habe Helmut S. mit seinen Verteidigern gescherzt und verständlich gesprochen.

Zudem habe er die Ausführungen des Rechtsmediziners zu den Tatdetails mit einem Lächeln verfolgt, während alle anderen Prozessteilnehmer entsetzt gewesen seien über die drastischen Worte. „Sie aber haben das genossen“, sagte Zengerle.

Die Verhandlung wird am kommenden Montag mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. (dpa)