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Mordfall Yangjie Li Mordfall Yangjie Li in Dessau-Roßlau: Revisionsantrag von allen Seiten

11.08.2017, 08:38
Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Landgericht in Dessau.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Landgericht in Dessau. Nicolas Ottersbach

Dessau - Gegen das Urteil im Strafverfahren gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau und seine gleichaltrige Lebensgefährtin wegen der Tötung der chinesischen Studentin Yangjie Li haben sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger Revision eingelegt. Das hat das Landgericht Dessau am Freitag bestätigt. Die Frist dafür lief an diesem Tag ab.

Die Revision muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils begründet werden. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof.

Anklage und Verteidigung mit dem Strafmaß unzufrieden

Der Hauptangeklagte im Yangjie-Li-Prozess, Sebastian F., war vorigen Freitag vom Landgericht Dessau wegen Vergewaltigung und Mord zu lebenslanger Haft verurteilt worden, eine besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Das heißt, er wird deutlich länger als 15 Jahre im Gefängnis sitzen.

Xenia I., seine Ex-Freundin, erhielt wegen schwerer sexueller Nötigung eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Bei ihr hatten Staatsanwaltschaft (acht Jahre) und Nebenklage (15 Jahre) deutlich mehr gefordert.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für ihren Mandanten eine Jugendstrafe von zehn Jahren beantragt.

Prüfung durch den Bundesgerichtshof kann noch bis 2018 dauern

Wie schnell der Bundesgerichtshof über die Revisionsanträge entscheidet, ist offen. Experten rechnen damit, dass das nicht mehr in diesem Jahr passiert. Der Bundesgerichtshof führt dabei kein eigenes Beweisverfahren durch, sondern überprüft das Urteil nur auf mögliche Rechtsfehler.

Wird der Revision statt gegeben, liegt es im Ermessen, wo die Neuauflage des Prozesses stattfindet. Es kann eine andere Kammer des Landgerichts Dessau sein, es kann aber auch zum Landgericht nach Halle oder Magdeburg verwiesen werden. (mz)