1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Dessau-Roßlau
  6. >
  7. Sechs-Euro-Rasierklingen: Sechs-Euro-Rasierklingen: 78-Jähriger nach Diebstahl zu 1.000 Euro Strafe verurteilt

Sechs-Euro-Rasierklingen Sechs-Euro-Rasierklingen: 78-Jähriger nach Diebstahl zu 1.000 Euro Strafe verurteilt

Von Thomas Steinberg 27.07.2017, 05:01
Der 78-Jährige wurde vom Landgericht Dessau verurteilt.
Der 78-Jährige wurde vom Landgericht Dessau verurteilt. dpa

Dessau - Das Landgericht Dessau hat am Mittwoch einen 78-jährigen Dessauer wegen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der bislang strafrechtlich unauffällige und gehbehinderte Rentner im Edeka-Center in Dessau-West drei Rasierklingen für sechs Euro hatte mitgehen lassen. Der Angeklagte sitzt im Rollstuhl und hatte bei der Verhandlung am Landgericht keinen Verteidiger an seiner Seite.

Der Rentner hat die Tat bestritten und erklärt, die Rasierklingen mitgebracht zu haben, um sie mit den angebotenen zu vergleichen und künftig Fehlkäufe zu vermeiden. Er habe tatsächlich Klingen aus dem Warenträger genommen, diese dann aber wieder hingehängt. Und als er den Laden verlassen wollte, sei er vom Detektiv gestoppt worden.

Die 6. Strafkammer des Landgerichts hielt die Einlassung für Unsinn. Ein Video belege klar den Diebstahl. Das Urteil umfasst 25 Tagessätze à 40 Euro. Die Tagessätze richten sich nach dem Einkommen. Das Dessauer Gericht bezog bei seiner Berechnung neben den 1.000 Euro Rente auch die 300 Euro Pflegegeld ein.

Anklage wird in schwerwiegenderen Fällen oft fallengelassen

Der Fall gehört zu jenen, bei denen man sich fragen kann, warum sich die notorische Überlastung beklagende Justiz sich überhaupt damit beschäftigt. Juristisch gesehen handelt es sich bei der Tat um einen einfachen Diebstahl, dazu um einen von geringwertigen Sachen. Verfolgt wird der zumeist nur, wenn es der Geschädigte überhaupt wünscht.

Dennoch kennt das Gesetz Möglichkeiten, Verfahren einzustellen. Bei jungen Leuten wird davon oft genug Gebrauch gemacht, selbst wenn es um Körperverletzung geht, mit der vagen Hoffnung, es möge sich um Ausrutscher handeln. Dem bislang unbescholtenen 78-Jährigen wurde diese Großzügigkeit nicht zugebilligt. Warum, blieb unklar.

Senioren werden relativ selten Straftäter. Die aktuellste Polizeiliche Kriminalstatistik weist für die Gruppe „Über 60“ einen Anteil von 6,7 Prozent unter den Tatverdächtigen aus - bei einem Anteil von 27 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Zum Vergleich: 21- bis 24-Jährige stellen 12,2 Prozent der Tatverdächtigen bei 4,5 Prozent Bevölkerungsanteil.

Drei Viertel aller „Sachbeschädigungen an Kfz“ gehen auf das Konto von Senioren

Warum Senioren Straftaten begehen - 75 Prozent zum ersten Mal in ihrem Leben -, dazu gibt es vergleichsweise wenige Forschungen. Eine der grundlegenden Untersuchungen stammt von Franziska Kunz.

Die verschickte Fragebögen in der gut situierten Umgebung von Freiburg, bat Senioren, Sünden zu beichten und erfasste so auch Straftaten, die nie von der Polizei registriert wurden. Altersarmut als Antrieb schloss sie weitgehend aus - nicht ohne zu bemerken, dass ihre Untersuchung wenig besage für sozial prekärere Gegenden.

Bei typischen Altersdelikten gibt es jedoch ein Ursachenbündel, das ungern angesprochen wird: Die mit dem Alter zunehmenden kognitiven und körperlichen Einschränkungen. Fast drei Viertel aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesenen „Sachbeschädigungen an Kfz“, etwa Parkplatzrempler, gehen auf das Konto der Gruppe 60 plus.

Bewusster Diebstahl oder vergessen zu bezahlen?

Die eigentliche Domäne der Alten scheint der Ladendiebstahl: Über 26.000 Fälle registrierte die Polizei 2016. Ob aus Not zugegriffen wurde, geht aus der Statistik nicht hervor. Ebensowenig, wie oft Alte einfach das Bezahlen vergessen haben, weil sie zum Beispiel an Demenz leiden.

Eine Absolution oder einen Strafnachlass wegen des Alters dürfen kriminelle Senioren nicht erwarten. 2002 stellte die Bundesregierung in ihrem Altenbericht fest, dass ein besonderes Altenstrafrecht - analog dem Jugendstrafrecht - nicht erforderlich sei. Auch von speziellen Vollzugsformen - etwa Hausarrest - will sie nichts wissen.

In dem Dessauer Fall hat das Folgen: Der 78-Jährige erklärte im Gerichtssaal, das Geld nicht zahlen zu können und wohl ins Gefängnis zu müssen. „Mit meiner Frau, denn die ist meine Pflegerin.“ Die Frau ist 81 Jahre alt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)