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Wende im Wiegand-Prozess Prozess gegen Halles OB Bernd Wiegand: Welche Rolle spielte das Innenministerium bei Streit um Wiegands hochbezahlte Mitarbeiter?

Von Silvia Zöller 14.07.2017, 12:39
Oberbürgermeister Bernd Wiegand verlässt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle.
Oberbürgermeister Bernd Wiegand verlässt den Gerichtssaal im Landgericht in Halle. silvio kison Lizenz

Magdeburg/Halle (Saale) - Neue Wende im Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) vor dem Landgericht Magdeburg: Nun soll auch ein Zeuge aus der höchsten politischen Ebene geladen werden.

Wie der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke bei der Fortsetzung am Freitag sagte, habe weder das Innenministerium noch das Landesverwaltungsamt auf seine schriftliche Anfrage geantwortet, was bei einer Besprechung im April 2013 zwischen Wiegand und dem Innenministerium besprochen worden ist. Deswegen soll nun ein Staatssekretär des Innenministeriums geladen werden.

Untreue-Prozess gegen Bernd Wiegand: Gab es Absprachen zu verkürzter Probezeit von Wiegands engsten Mitarbeitern?

Ob es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Ergebnis der Besprechung und der kurz darauf erfolgten Verkürzung der Probezeit von drei engsten Mitarbeitern von Wiegand, könnte der Zeuge möglicherweise sagen. Nach der Beendigung der Probezeit ist eine Kündigung nur sehr schwer möglich.

Wiegand bestätigte in der Verhandlung, dass es den Termin gegeben habe: "Es ging dabei aber vor allem um den Finanzkommisar." Dieser war im Gespräch wegen der damals desolaten Haushaltslage in Halle.

Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand kann möglicherweise schnell beendet werden

Ebenso überraschend war die Ankündigung des Gerichts, das der Prozess möglicherweise schnell beendet werden könnte. Die Staatsanwaltschaft, so Köneke, habe einen Hinweis gegeben, dass man sich eine Abkürzung des Verfahrens unter bestimmten Bedingungen vorstellen könnte.

Genaueres dazu wurde in der Verhandlung nicht gesagt; üblich ist aber, dass der Angeklagte im Gegenzug für ein Geständnis eine geringere Strafe erwarten kann. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass möglicherweise ein Fall von "Ämterpatronage" vorliege, so Köneke wörtlich. Es könne sein, dass die Stellen so nicht hätten besetzt werden dürfen. Das bedeutet: Eine Verurteilung erscheint den Richtern eher als ein Freispruch, den die Verteidigung fordert. 

Wiegand muss sich derzeit erneut vor Gericht wegen des Vorwurfs verantworten, dass er der Stadt Halle einen Schaden von rund 300.000 Euro verursacht habrn soll. Die Anklage geht davon aus, dass seine drei engsten Mitarbeiter Sabine Ernst, Oliver Paulsen und Martina Wildgrube in zu hohe Gehaltsstufen eingruppiert worden seien, für die sie nicht qualifiziert waren.  (mz)