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Betrunken und ahnungslos Amtsgericht Bernburg: 20-Jähriger wegen aufgemalter Nazi-Symbole vor Gericht

Von Diana Serbe 11.07.2017, 16:32

Bernburg - Das öffentliche Zeigen von Kennzeichen nationalsozialistischer Vereinigungen ist nach dem Zweiten Weltkrieg offiziell verboten worden. Dazu zählen Parteien wie die NSDAP oder deren Wehrverbände wie die Schutzstaffel (SS) oder die Sturmabteilung (SA). Weil ein 20-Jähriger das Hakenkreuz als offizielles Kennzeichen der NSDAP und eine „88“ - Symbol für den ebenfalls verbotenen Gruß „Heil Hitler“ - aufgemalt auf seinem Körper getragen haben soll, muss er sich nun vor dem Bernburger Amtsgericht verantworten.

Zwei Bernburger Streifenpolizisten entdeckten den Angeklagten am 25. September 2016 am späten Abend auf der Fährgasse, als er mit einem unbeleuchteten Fahrrad unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle fiel den Beamten die etwa fünf mal fünf Zentimeter große blaue Körperbemalung auf der Wade des Alslebeners auf. Nach Aussagen der als Zeugin geladenen Beamtin wirkte der 20-Jährige nicht sonderlich überrascht, als die Beamten ihn auf die Symbolbedeutungen aufmerksam machten. Nachdem er jedoch darüber belehrt wurde, sich nicht äußern zu müssen, habe er den Rest des Abends geschwiegen.

Nachdem der junge Mann schon einmal im Mai gerichtlich geladen wurde und zum Vorwurf nichts sagte, sollte die zweite Verhandlung Gewissheit bringen. Neben seinen Freunden, die den öffentlichen Prozess lächelnd verfolgten, erschien der 20-Jährige dieses Mal offenbar redseliger als noch vor zwei Monaten im Bernburger Amtsgericht. „Ich bin betrunken eingeschlafen. Als ich aufgewacht bin, war das Zeichen einfach da“, erklärt sich der Angeklagte vor Gericht. Nach einer betrunkenen Nacht am Vortag des 25. Septembers habe er nach eigenen Angaben noch Restalkohol intus gehabt, als er das Haus verließ. Die Beamten griffen den jungen Mann jedoch erst gegen 21.30 Uhr auf. „Ist es bei Ihnen an der Tagesordnung, ungewaschen durch die Welt zu laufen?“, fragt die zuständige Strafrichterin. Auch die Staatsanwältin betont, zumindest einmal hätte sich der Angeklagte an diesem Tag im Spiegel betrachten müssen. Fraglich ist laut Strafrichterin außerdem, warum der 20-Jährige an einem Abend im Spätherbst kurze Hosen trug und selbst dann die Bemalung nicht bemerkte.

Zu „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zählen unter anderem Uniformstücke, Abzeichen, Parolen und Grußformen. Laut Gesetz werden damit Rechtsfrieden und Demokratie gestört.

Für die Tat droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Weil weitere Zeugen gehört werden sollen, wird der Prozess am 1. August fortgesetzt. (mz)