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Ausstehende Gebühren Ausstehende Gebühren: Kitas drohen mit Kündigung und Ausschluss des Kindes

Von Christiane Rasch 26.06.2017, 07:58
Gummistiefel für Kinder stehen in der Garderobe einer Kindertagesstätte.
Gummistiefel für Kinder stehen in der Garderobe einer Kindertagesstätte. dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - Die Kindertagesstätten im Land Sachsen-Anhalt sitzen auf offenen Gebühren-Rechnungen in Millionen-Höhe. Eltern bleiben die Gebühren schuldig, weil sie nicht zahlen können oder wollen. Allein bei der Landeshauptstadt Magdeburg sind Außenstände in Höhe von 900.000 Euro angefallen. Teilweise dürfen nun Kinder säumiger Gebührenzahler die Einrichtungen nicht mehr besuchen.

Kinderbetreuung in Magdeburg: 1.000 Mahnungen pro Monat an säumige Eltern

Das geht aus einer Umfrage der MZ bei den zuständigen Verwaltungen in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau sowie den elf Kreisstädten des Landes hervor. Angaben aus Wittenberg liegen nicht vor, auch Merseburg geht nicht in die Betrachtung ein, da sich die dortigen Betreuungseinrichtungen allesamt in freier Trägerschaft befinden.

Die Umfrage ergab, dass allein in Magdeburg Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft durchschnittlich rund 1.000 Mahnungen pro Monat an säumige Eltern ausstellen. Insgesamt werden in der Landeshauptstadt 17.253 Kinder betreut. Beim Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle haben sich in den vergangenen zehn Jahren Rückstände in Höhe von rund 163.000 Euro angesammelt. Deutlicher zeigt sich das Problem bei der Zahl der Mahnungen: Jeden Monat verzeichnen die 52 städtischen Kitas im Schnitt 500 säumige Eltern. Bei 5 585 betreuten Kindern heißt das rein rechnerisch: Jedes elfte Elternpaar in Halle zahlt nicht. Noch höher fällt die Zahl in Köthen aus. Dort zahlen jeden Monat rund 200 Eltern ihre Beiträge nicht rechtzeitig. Bei 1.050 betreuten Kindern trifft das in etwa auf jedes fünfte Elternpaar zu.

Kommen Eltern Forderungen nicht nach greifen viele Träger zum äußersten Mittel

„Es sind Rückstände in nennenswerter Größenordnung, die in vielen Städten anfallen“, sagt Jürgen Leindecker, Landeschef des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA). Das Problem säumiger Eltern sei bekannt. Laut Leindecker hat der SGSA versucht herauszufinden, worin die Gründe dafür liegen und ob es sich vor allem um ein Problem sozial schwacher Familien handelt. Konkrete Aussagen ließen sich jedoch nicht treffen.

Aus Sicht der Städte sind die Gründe vielfältig. „Ein Teil der Eltern hat die Zahlung versäumt und gleicht nach Mahnung die rückständige Forderung aus“, erklärt Doreen Wichmann von der Stadt Burg (Jerichower Land). Andere Eltern können den Betrag nicht aus eigener Tasche zahlen. Für sie besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Jugendamt zu stellen. Laut Wichmann stockt es hier oft, weil Unterlagen nicht vollständig eingereicht wurden. „Ein weiterer Teil der Eltern ist finanziell nicht in der Lage, die offenstehende Forderung zu begleichen.“ Mahnungen würden ignoriert und Rückstände könnten nicht mit einem Mal beglichen werden. Dabei handele es sich oft um junge Familien, die der neuen Lebenssituation nicht gewachsen seien und deren Einkommen oft unter der Pfändungsfreigrenze liege.

Die Städte mahnen säumige Eltern zunächst monatlich ab. Kommen sie ihrer Zahlungsverpflichtung dennoch nicht nach, greifen viele Träger zum äußersten Mittel: der Kündigung des Betreuungsvertrages und dem Ausschluss des Kindes. Allein in Haldensleben (Börde) betrifft das jährlich etwa zehn Kinder. Dabei handelt es sich um Einzelfälle. Stadtsprecher Lutz Zimmermann erklärt, dass Eltern zuvor eine Ratenzahlung angeboten werde, die meist angenommen werde. (mz)