1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Oberlandesgericht: Oberlandesgericht: "König von Deutschland" scheitert mit Beschwerde

Oberlandesgericht Oberlandesgericht: "König von Deutschland" scheitert mit Beschwerde

14.06.2017, 08:00
Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek (l.) bekommt im Landgericht in Halle die Handschellen abgenommen.
Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek (l.) bekommt im Landgericht in Halle die Handschellen abgenommen. dpa-Zentralbild

Wittenberg - Peter Fitzeks Haftbeschwerde, neun Seiten lang, kann das Oberlandesgericht Naumburg nicht überzeugen. „Die Beschwerde wird zurück gewiesen“, sagt Gerichtssprecher Henning Haberland am Dienstag zur MZ. Es bestehe Fluchtgefahr.

Peter Fitzek vor Gericht: Hoffen auf Anklagebehörde

In der Begründung ist nicht viel Neues zu entdecken, sagt Björn Fehse. „Es wird auf das bisher Gesagte verwiesen“, so Fitzeks Anwalt. Sein Mandant sitzt in Halle in U-Haft, weil er Millionen veruntreut haben soll. Der 51-Jährige, der als „König von Deutschland“ bekanntgeworden ist, hat offensichtlich mit der Entscheidung gerechnet.

„Im Falle der Fortdauer meiner U-Haft stelle ich Strafanzeige und Strafantrag wegen Unterschlagung meines Eigentums“ - es geht um persönliche Dokumente - „und Freiheitsberaubung“, so Fitzek, der glaubt, dass die „Staatsanwaltschaft unverzüglich aktiv“ wird. Das ist aber wohl nicht der Fall. Laut Haberland ist die Anklagebehörde in die Entscheidung zur Beschwerde involviert.

Für Fitzek sind die Haftgründe „lediglich Erfindungen.“ „Wie hier bisher fiktive Fluchtgründe zur justiziellen Freiheitsberaubung erfunden wurden, ist geradezu befremdlich“, so der Monarch eines Fantasiestaates. „Ich könnte hier mit Leichtigkeit fliehen. Tja, weise nur darauf hin“, will er bei einer Verhandlung in Halle gesagt haben. Dass er jetzt unbedingt wieder in Freiheit will, hat vor allem private Gründe. Er möchte seiner erkrankten Mutter helfen. Die Situation schildert er emotionsvoll. „Die Umstände ihres Sohnes setzten ihr wohl sehr zu“, so Fitzek, „dass ich unter solchen Umständen zu einer Flucht zu bewegen wäre, ist absolut unsinnig. Mich weiter in U-Haft zu halten, zeugt von Unmenschlichkeit.

Königreich Deutschland - Eine „Rüge“ für die Richter

Auch das habe fürs Oberlandesgericht nicht gereicht, sagt Fehse. Es bestehe die Möglichkeit, dass sein Mandant separat beantragt, seine Mutter besuchen zu dürfen. Da könnten, das sagt der Jurist aber nicht, die verbalen Angriffe auf die Richter aber hinderlich sein.

Fitzek erteilt eine Rüge und fordert eine Richtigstellung. „Meine in sämtlichen Schreiben der Gerichte behauptete Staatsangehörigkeit ist nicht „Deutsch“. Unsere Staatszugehörigkeit ist: Königreich Deutschland“. Der Wittenberger belehrt die Justiz. „Zu Beginn möchte ich Sie über gültige internationale Grundsätze aufklären“, so fängt die Haftbeschwerde an. (mz/hue)