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Fall Yangjie Li Mordprozess Yangjie Li in Dessau-Roßlau: JVA-Mitarbeiter über den Angeklagten

22.05.2017, 12:10
Das Medieninteresse am Mordprozess in Dessau ist noch immer hoch.
Das Medieninteresse am Mordprozess in Dessau ist noch immer hoch. Jan Berger

Dessau - Im Dessauer Prozess um die brutale Vergewaltigung und Tötung der chinesischen Studentin Yangjie Li soll an diesem Dienstag die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt kündigte am Montag am Landgericht an, es würden noch Akten verlesen. Wann genau die Plädoyers gehalten werden, gab sie noch nicht bekannt.

Die Vernehmung von Zeugen aus der Justizvollzugsanstalt Raßnitz am Montag könnte für den Hauptangeklagten Sebastian F. im Yangjie-Li-Prozess zum Nachteil werden.

Von der Verteidigung initiiert, um zu zeigen, dass sich Sebastian F. gut integriert habe und Anweisungen folge, wurde am Montag von dem 21-Jährigen das Bild einer ambivalenten Persönlichkeit gezeichnet.

Angeklagter im Fall Yangjie Li in Dessau: Es gab Disziplinarmaßnahme gegen den Angeklagten

Der ehemalige Leiter der Justizvollzugsanstalt beschrieb Sebastian F. vor dem Landgericht Dessau einerseits als angepasst und in der Wohngruppe integriert. Andererseits sei der Angeklagte aber auch aufbrausend.

Nach einer Verletzung beim Sport habe sich F. von der Krankenschwester der JVA nicht gut behandelt gefühlt. Nach einer Untersuchung durch die Ärztin des Gefängnisses habe er sich laut beschwert und wüste Beschimpfungen von sich gegeben. Es habe deshalb auch eine Disziplinarmaßnahme gegeben.

Zudem spiele sich Sebastian F. auf, wenn er vom Prozess erzähle. Die Anklageschrift sei ein Märchenbuch, habe der Angeklagte berichtet, Richter und Staatsanwaltschaft hätten keine Ahnung.

Ein zweiter JVA-Angestellter bestätigte dieses ambivalente Verhalten. Ein erstes Aufnahmegespräch habe er "wie Topfschlagen im Minenfeld" empfunden, weil F. so aufbrausend werden könne. Inzwischen habe er sich aber besser eingefunden und es gäbe kaum noch Auseinandersetzungen.

Der forensische Psychiater Bernd Langer bleibt bei seiner Einschätzung, wonach der Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung hat. Das beschriebene Verhalten bestätige für ihn, dass bei dem 21-Jährigen keine Entwicklung mehr zu erwarten ist. „Es gibt wenig Raum für erzieherische Einflussnahme“, sagte Langer. Der Sachverständige empfiehlt, dass im Fall einer Verurteilung Erwachsenenstrafrecht angewandt wird und nicht mehr das Jugendstrafrecht. (mz)

Justizangestellte nehmen den Angeklagten Sebastian F. die Handschellen im Gerichtssaal ab.
Justizangestellte nehmen den Angeklagten Sebastian F. die Handschellen im Gerichtssaal ab.
Lutz Sebastian