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Angst vor Erdeinbrüchen Angst vor Erdeinbrüchen: Protest gegen Pläne, Schächte in Wimmelburg zu verfüllen

Von Daniela Kainz 16.05.2017, 13:19
In der Region um Wimmelburg gab es schon häufiger Erdfälle.
In der Region um Wimmelburg gab es schon häufiger Erdfälle. Privat

Wimmelburg - Wolfgang Brandt brauchte keine Überredungskünste. Die Unterschriftenaktion des Wimmelburger Kultur- und Heimatvereins entwickelte sich zum Selbstläufer. „Wir haben mehr als 600 Unterschriften gesammelt“, so Vorsitzender Brandt. Die Unterzeichner eint eine große Sorge: Die Pläne der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV), den W-Schacht und den T-Schacht aus früherer Bergbauzeit in Wimmelburg zu verfüllen.

Kritiker befürchten Erdsenkungen und Erdfälle sowie Auswirkungen auf Süßen See

Es ist das unterirdischen Risiko eines solchen Vorhabens, das die Einwohner umtreibt. Die Kontrolle des Froschmühlenstollens und des Glückauf-Stollens wäre nicht mehr möglich, mahnen sie. Der Zugang zu den berühmten Wimmelburger Schlotten (große, nicht für die Öffentlichkeit zugängliche Hohlräume) bliebe verschlossen.

Sollten der W-Schacht und der T-Schacht in Wimmelburg eines Tages tatsächlich verfüllt werden, hätte das auch weitreichende Konsequenzen für eine unterirdische Erdbeben-Messstation des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt.

Die Anlage steht im ehemaligen Pumpenraum des W-Schachtes und liefert seit dem Jahr 2008 Erkenntnisse von Gefahrenzonen in der Region. Für die Messstation müsste ein neuer Standort gefunden werden, so Bodo-Carlo Ehling, stellvertretender Präsident vom Landesamt für Geologie und Bergwesen.

Die Folge: „Bei einem Rückstau oder Veränderungen der Abflussbahnen des Wassers könnte es zu Erdsenkungen und Erdfällen kommen“, so Brandt. Nicht nur Wimmelburg wäre davon betroffen, sondern der gesamte Bereich von Wolferode bis Helbra.

Die Kritiker befürchten auch Auswirkungen auf den Süßen See. Brandt: „Wenn mit der Schließung der Schächte der Froschmühlenstollen mit zwei bis drei Kubikmeter pro Minute als Zufluss ausfällt, könnte sich die Wasserbilanz des Süßen Sees negativ entwickeln.“

Über alle diese Fragen würden die Einwohner gern mit den Verantwortlichen im Vorfeld sprechen. Nur: Trotz wiederholter Einladungen ist es noch zu keinem klärenden Gespräch zwischen der Gesellschaft und den Einwohnern gekommen. Es verwundert nicht, dass die Wimmelburger derzeit nicht gut auf die LMBV zu sprechen sind.

„Das ist Wahnsinn, was die vorhaben. Das kann man doch nicht machen, ohne mit den Betroffenen zu sprechen“, schimpft Wimmelburgs Bürgermeister Andreas Zinke (parteilos). Die Region habe bereits Probleme mit dem Untergrund. Erdfälle würden immer wieder auftreten. Jüngstes Beispiel: Im Unterdorf an einer Brücke verschwinde Wasser aus der Bösen Sieben in den Untergrund. Wohin das Wasser fließe, konnte ihm zufolge bislang nicht festgestellt werden.

Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft bestätigt Pläne für Wimmelburger Schächte

Die Bergbau-Verwaltungsgesellschaft bestätigt auf Anfrage der MZ ihre Pläne. „Wann und wie die Verwahrung der Schächte erfolgen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar“, sagt LMBV-Pressesprecher Uwe Steinhuber. Aktuell liefen Abstimmungen mit zuständigen Behörden und Gesellschaften. In dieser Phase soll ihm zufolge die Unbedenklichkeit der Maßnahmen unter geologischen und hydrogeologischen Gesichtspunkten betrachtet werden.

Der Grund für das Prozedere: Die LMBV vertritt die Auffassung, „dass nach Einstellung der Wassergewinnung und der sich bis heute anschließenden Nachsorge der dazu benutzten unterirdischen Bergwerksbereiche (einschließlich Teile der Wimmelburger Schlotten) keine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit des Grubengebäudes“ mehr besteht. Pressesprecher Steinhuber kündigt an, dass während der Prüfung des Vorhabens auch die Träger öffentlicher Belange wie die betroffenen Kommunen, also auch Wimmelburg, der Landkreis und das Landesverwaltungsamt gehört werden sollen.

Für den Froschmühlen- und Glückauf-Stollen sowie Teile der Wimmelburger Schlotten, die einer bergbaulichen Nutzung unterlagen, sieht die LMBV das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) in der Pflicht. Es handele sich um Objekte des Altbergbaus, erklärt Steinhuber. Hier sei die Zuständigkeit im Jahr 2007 dem Landesamt übertragen worden. Das LAGB veranlasst nach seinen Informationen Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in stillgelegten Altbergbau-Anlagen des Tiefbaus, für die ein Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder nicht feststellbar sei. (mz)