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Deponie bei Roitzsch Deponie bei Roitzsch: Viele offene Fragen nach dem Baustopp am Wall

15.05.2017, 14:00
Die Mülldeponie bei Roitzsch, dieser Erdwall soll wieder verschwinden.
Die Mülldeponie bei Roitzsch, dieser Erdwall soll wieder verschwinden. Kehrer

Roitzsch - Viele offene Fragen gibt es weiterhin bei der Deponie in Roitzsch. Zwar verhängte der Landkreis einen Anlieferstopp für den umstrittenen Erdwall, sprach von einem eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und will eine Beräumungsverfügung erarbeiten.

Doch seit Anfang April ist nicht mehr viel passiert. Es ist noch unklar, auf welche Unregelmäßigkeiten der Landkreis stieß, bevor er sein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitete. Auch ein Strafmaß für den Deponie-Betreiber ist noch nicht kommuniziert worden. All diese Fragen sind offen.

AfD drängt auf weitere Vor-Ort-Begehungen der geplanten Deponiefläche

Die AfD drängt unterdessen die Behörden zu weiteren Vor-Ort-Begehungen. Sie will durchsetzen, dass der strittige Wall komplett verschwindet. AfD-Stadtrat Daniel Roi stellt jedoch fest, dass an besagter Stelle in den vergangenen Wochen Erde eher hinzugekommen als abgetragen wurde.

Außerdem will die AfD-Fraktion im Kreistag weitere Informationen von der Kreisverwaltung, zum Beispiel ob in der Vergangenheit bereits illegale Müllablagerungen in Roitzsch festgestellt wurden.

Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen lehnt eine weitere Deponie in der Nachbarschaft ab

Unterdessen wehrt sich jetzt der Deponiebetreiber gegen die Wortwahl der Deponiegegner. So musste zum Beispiel das Netzwerk „Unser Sandersdorf-Brehna“ eine Gegendarstellung der „GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH“ auf Facebook stellen. Darin erklärt der GmbH-Geschäftsführer, dass es unwahr ist, dass radioaktive Abfälle auf der Deponie angenommen werden können. Dies wurde zuvor auf einem Handzettel behauptet.

Derweil hat sich der gesamte Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen - sowie zuvor bereits der Kreistag - eindeutig positioniert: Er lehnt die Errichtung einer weiteren Deponie in der Nachbarstadt kategorisch ab.

Zudem wird ebenfalls gefordert, dass der Landkreis die beantragte Deponiefläche sofort begeht, „um das genaue Ausmaß der bereits erfolgten Ablagerungen festzustellen“. (mz/stsc/dop)