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E-Zigaretten in Zeitz E-Zigaretten in Zeitz: Händler ärgern sich über viel Müll wegen neuer Regel

Von Sebastian Münster 06.05.2017, 07:00
Besitzer von E-Zigaretten und elektronischen Verdampfern dürfen die nötige Flüssigkeit nur noch in Kleinstmengen kaufen.
Besitzer von E-Zigaretten und elektronischen Verdampfern dürfen die nötige Flüssigkeit nur noch in Kleinstmengen kaufen. Hartmut Krimmer

Zeitz - Etliche winzige Fläschchen stapeln sich in den Regalen des kürzlich an den Roßmarkt umgezogenen Geschäfts von Andreas Steps. Der 41-Jährige ist Vertriebsleiter bei „East Steam“. Das Geraer Unternehmen verkauft elektronische Zigaretten und die dafür nötigen Flüssigkeiten zum Verdampfen. Am 20. Mai tritt eine Regelung in Kraft, die in Andreas Steps Branche immer noch für Kopfschütteln sorgt.

Bekannt ist sie bereits seit rund einem Jahr. Mit der neuen Tabakproduktionsrichtlinie hat Deutschland eine geltende EU-Verordnung umgesetzt. Sie besagt unter anderem, dass die nikotinhaltige Flüssigkeit für E-Zigaretten künftig nur in Fläschchen mit maximal 10 Millilitern Inhalt verkauft werden darf. Vorher waren deutlich größere Glasflaschen üblich. „Wir wollen das Müllaufkommen reduzieren, produzieren mit so einer Richtlinie aber ohne Ende Plastikabfall“, so der Vertriebsleiter.

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Hintergrund der Regelung ist die Sicherheit. Demnach müssen die Flaschen aus bruchsicherem Material und mit kindersicherem Verschluss ausgestattet sein. Das Sortiment hätten Großhändler wie Ladenbesitzer in der Zwischenzeit bereits umgestellt. Steps ist sich trotzdem sicher: „Der nächste Schritt wird wohl eine Besteuerung der E-Zigarette sein.“

Unklar ist bislang auch, ob die elektronischen Verdampfer, die heute noch in den Läden stehen, künftig überhaupt noch zugelassen sind. Auch das könnte sich nach dem 20. Mai ändern. „Wie genau, weiß aber niemand. Denn das Gesetz ist schwer zu interpretieren“, so Steps.

Denn mit der neuen Richtlinie wird das Berliner Landwirtschaftsministerium ermächtigt, Anforderungen an die Hersteller zu formulieren. Die Geräte könnten also künftig eine Zulassung brauchen. „Ich gehe erstmal davon aus, dass ich alle Geräte weiter verkaufen darf“, so Steps. Kontrolliert wird die Einhaltung sämtlicher Vorschriften nach Auskunft des Händlers durch die jeweiligen Veterinärämter. Doch was diese überhaupt kontrollieren sollten, ist bislang nicht klar. „Das Gesetz wurde eingeführt, ohne die Umsetzung zu klären“, so Steps weiter.

Neues Gesetz: Inhaltsstoffe bei E-Zigaretten sollen reguliert werden - Das halten Händler davon

Grundsätzlich steht der Händler einer Regulierung der Inhaltsstoffe aufgeschlossen gegenüber. „Das hätten wir aber auch ohne Gesetz hinbekommen“, glaubt Steps. Denn die meisten Kunden hätten naturgemäß ein Interesse daran, sich nicht mit zweifelhaften Inhaltsstoffen selbst Schaden zuzufügen. „Deshalb sind die billigsten Produkte aus China ohnehin weniger gefragt.“

Doch die Reinheit der Produkte grundsätzlich zu kontrollieren, hält Steps für sinnvoll.

Beschränkt ist in Zukunft nun auch der Nikotingehalt der Flüssigkeit für die elektronischen Verdampfer. Mehr als 20 Milligramm pro Milliliter darf sie künftig nicht mehr enthalten. Für Steps eine weitere Nonsens-Regel: „Mehr hat auch bisher niemand konsumiert“, so der Geraer. Die Dosis sei so hoch, dass mehr ohnehin nicht gehe. (mz)