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Flüchtling steht vor der Abschiebung Flüchtling steht vor der Abschiebung: Einspruch gegen Haftbefehl aus Sachsen-Anhalt eingelegt

04.08.2014, 13:56

Berlin/Magdeburg - Die geplante Abschiebung eines Flüchtlings vom Berliner Oranienplatz nach Italien ist noch nicht rechtskräftig. Sein Berliner Anwalt hatte Beschwerde gegen den Abschiebe-Haftbefehl aus Sachsen-Anhalt eingelegt. Darüber werde das Landgericht Magdeburg entscheiden, bestätigte Sprecher Christian Löffler am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Da die Beschwerde vor dem Amtsgericht Haldensleben noch nicht in Magdeburg vorliege, gebe es auch noch keinen Termin für die Gerichtsverhandlung, sagte der Sprecher. Der Flüchtlingsrat Berlin übte unterdessen deutliche Kritik am Umgang der Innenverwaltung und der Ausländerbehörde mit den Flüchtlingen.

Asylverfahren wurde abgelehnt

Der Mann aus Mali hatte ein Asylverfahren in Sachsen-Anhalt beantragt und sich dann vor eineinhalb Jahren den Protesten auf dem Oranienplatz angeschlossen. Sein Asylverfahren war in Sachsen-Anhalt abgelehnt worden, bevor der Berliner Senat Mitte März die Einigung mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz schloss. Deshalb fällt er nach Angaben der Innenverwaltung nicht unter den vom Senat zugesagten Abschiebeschutz, solange sein Einzelfall in Berlin geprüft wird.

„Wir können nicht Recht und Gesetz ersetzen“, hatte Innen-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) am Freitag das Vorgehen der Ausländerbehörde begründet. „Es liegt eine unanfechtbare Begründung für die Ablehnung seines Asylantrags aus Sachsen-Anhalt vor.“

Das sehen der Vertreter des Flüchtlingsrats und Anwälte, die die Asylbewerber vertreten, anders. „Innereuropäische Abschiebungen sind nach dem neusten Bundesgerichtshofurteil nur zulässig, wenn erhebliche Fluchtgefahr besteht“, sagte Martina Mauer vom Flüchtlingsrat am Montag der dpa. Diese Fluchtgefahr müsse vom Gesetzgeber genau definiert werden. „Deshalb ist diese Abschiebehaft überwiegend rechtswidrig, solange der deutsche Gesetzgeber nicht definiert hat, was unter „erheblicher Fluchtgefahr“ zu verstehen ist“, sagte Mauer.

Exemplarischer Fall

Der Fall sei zudem exemplarisch dafür, wie widersprüchlich der Berliner Senat seine Vereinbarung mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz umsetze. Es sei von vornherein bekannt gewesen, dass unter den Flüchtlingen auch viele abgelehnte Asylbewerber aus anderen Bundesländern sind.

„Viele Flüchtlinge fühlen sich vom Senat über den Tisch gezogen“, kritisierte Mauer. Soweit ihr von Anwälten und Flüchtlingen bekannt sei, habe die Ausländerbehörde bisher keinen einzigen positiven Bescheid erteilt. Auch alle Anträge auf Umverteilung nach Berlin - in anderen Ländern gestellte Asylanträge nach Berlin abzugeben - seien negativ beschieden worden, sagte Mauer. „Die Frage ist, will Berlin eine Lösung für diese Flüchtlinge finden oder nicht? Wenn nicht, dann soll der Senat das klar sagen und nicht so ein Spiel betreiben“, so Mauer.

Die Innenverwaltung lehnt es bisher auf mehrfache Nachfragen ab, eine Zwischenbilanz zu den Einzelfallprüfungen vorzulegen. Zahlen will sie erst nach Abschluss aller 557 Verfahren nennen, die Mitte Juni angelaufen sind. (DPA)