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Härtefallkommission Sachsen-Anhalt Härtefallkommission Sachsen-Anhalt: 24 Ausländer erhielten Aufenthaltserlaubnis

16.04.2014, 09:22
Eine Frau mit Kopftuch nimmt am 19.10.2013 am Einbürgerungsfest in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) teil. Die Härtefallkommission bewahrt jedes Jahr einige Ausländern vor der Abschiebung.
Eine Frau mit Kopftuch nimmt am 19.10.2013 am Einbürgerungsfest in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) teil. Die Härtefallkommission bewahrt jedes Jahr einige Ausländern vor der Abschiebung. dpa Lizenz

Magdeburg - Die Härtefallkommission Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr 24 Ausländern zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen, deren Asylanträge bereits abgelehnt waren. Unter den Begünstigten waren vier Familien mit insgesamt zehn Kindern, wie Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) am Mittwoch in Magdeburg sagte. Sie stammen unter anderem aus dem Kosovo, Indien und Serbien.

Die Betroffenen hätten Deutschland eigentlich verlassen müssen, die Härtefallkommission aber sah nach ausführlicher individueller Prüfung persönliche Gründe für einen dauerhaften Aufenthalt. Oft leben die Betroffenen schon viele Jahre in Deutschland, sprechen die Sprache, arbeiten und haben Kinder, die hier heimisch sind.

Stahlknecht sieht Kommission als "humanitäre Säule im Ausländerrecht"

Der Innenminister stimmte allen Härtefallersuchen zu. Stahlknecht hob die Bedeutung der Härtefallkommission hervor. „Die Kommission ist für mich als humanitäre Säule im Ausländerrecht nicht wegzudenken“, betonte er. Die Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke sagte, die Fallzahlen seien in den neun Jahren des Bestehens des Gremiums konstant geblieben.
Die Kommission mit acht Mitgliedern prüft Einzelfälle, in denen die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die ehrenamtlichen Mitglieder besuchen die Betroffenen an ihren Wohnorten, sprechen mit Unterstützerkreisen und schauen sich die Akten genau an. Besonders schwierig sind laut Schwenke die Fälle, in denen nicht direkt eine gelungene Integrationsgeschichte sichtbar ist. Manchmal werde erst bei eingehender Recherche deutlich, dass die Menschen keine Gelegenheit zu einem Sprachkurs hatten oder ihnen eine Arbeitsaufnahme versagt war, sagte Schwenke.

14 Härtefall-Anträge im vergangenen Jahr

Insgesamt stellten die Kommissionsmitglieder im vergangenen Jahr 14 Anträge, die sich auf 39 Personen bezogen. Unter ihnen sind acht Familien mit 13 minderjährigen Kindern. In fünf Sitzungen berieten die Kommissionsmitglieder insgesamt zehn Eingaben abschließend. Bei sieben Fällen beschloss das Gremium ein Härtefallersuchen. Es sah dringende humanitäre Gründe, die einen weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigten. Ein Antrag wurde abgelehnt, zwei zurückgestellt. (dpa)