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Mordprozess Yangjie Li Mordprozess Yangjie Li in Dessau: Jugendgerichtshilfe für Erwachsenenstrafrecht bei Sebastian F.

25.04.2017, 10:38
Die Anklagebank mit Sebastian F. und Xenia I.
Die Anklagebank mit Sebastian F. und Xenia I. Lutz Sebastian

Dessau - Im Yangjie-Li-Prozess hat am Dienstag die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bei Sebastian F. die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts und bei Xenia I. die Anwendung des Jugendstrafrechts empfohlen. Sie folgte damit dem Urteil des Gutachters Bernd Langer, der ebenfalls zu diesem Schluss gekommen war. Langer hatte am Montag seinen Bericht über Xenia I. vorgestellt.

Eine Nachreifung bei Xenia I. sei allerdings möglich

Bei Xenia I. urteilte die Jugendgerichtshelferin, dass ihr Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sei. Eine Nachreifung durch erzieherische Einflussnahme sei möglich. Bei Sebastian F. seien aufgrund seiner Persönlichkeit und seines Krankheitsbildes kaum noch Entwicklungen möglich.

Die Verteidiger von Sebastian F. wollte das so nicht stehen lassen. Sie verwiesen auf eine Aussage der damaligen DRK-Vorgesetzten von Sebastian F., die den Angeklagten als „Tagträumer“ und "grünen Jungen" beschrieben habe. Aus Sicht der Verteidiger sei Sebastian F. noch entwickelbar sei. Welches Strafrecht angewendet wird, hat erheblichen Einfluss auf das Strafmaß.

Die beiden 21-Jährigen sind des gemeinschaftlichen Mordes und der Vergewaltigung angeklagt. Die Prozess hatte im November begonnen.

Der Verhandlungstermin in der kommenden Woche ist aufgehoben worden. Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt.

(mz/lg/sb)