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  7. 84-Jährige war Opfer: Altenpfleger in Magdeburg vergewaltigt Seniorin - Bewährungsstrafe

84-Jährige war Opfer Altenpfleger in Magdeburg vergewaltigt Seniorin - Bewährungsstrafe

20.04.2017, 10:45

Magdeburg - Weil er eine Seniorin vergewaltigt hat, ist ein Altenpfleger in Magdeburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damit blieb das Landgericht in dem Revisionsprozess am Donnerstag deutlich unter der Strafe des ersten Urteils aus dem Jahr 2015.

Damals war der 35-Jährige zu dreieinhalb Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. Weil der Bundesgerichtshof das Urteil kassierte, musste der Fall neu aufgerollt werden. Das neue Urteil lautet nun zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Altenpfleger verging sich nachts an blinder Seniorin

Zur Begründung führte das Gericht vor allem das umfassende Geständnis des Angeklagten an, das maßgeblich zur Aufklärung beigetragen habe. Der 35-Jährige habe Reue gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter Theo Buß. Zudem habe er sich freiwillig vom Beruf des Altenpflegers abgewandt.

„Dieser Berufszweig ist auch nichts für Sie“, sagte Buß in seiner Urteilsbegründung. Er riet dem Angeklagten eindringlich, auch künftig nicht mehr in der Altenpflege tätig zu werden. Ausnahmsweise habe sich das Gericht für eine Bewährung entschieden, betonte der Richter. Ein Berufsverbot sprach das Gericht aber nicht aus. Er gehe davon aus, dass die Erfahrungen aus dem Prozess ausreichten, um eine erneute Tat zu verhindern, sagte Buß.

Vergewaltigung in Magdeburger Pflegeheim: 35-Jähriger legt umfassendes Geständnis ab - "das passiert nicht noch einmal"

Der Mann hatte eingeräumt, in einem Magdeburger Pflegeheim bei einer damals 84-jährigen Seniorin mit seinen Fingern ihre Geschlechtsteile manipuliert zu haben. Das wertete das Gericht als Vergewaltigung. „Der Angeklagte konnte Macht ausüben über die alte Frau“, sagte der Richter.

Er sei am späten Abend im Dezember 2012 in das Zimmer der Seniorin getreten und habe ihr im harschen Kommandoton befohlen, aufzustehen und sich auszuziehen. Anschließend habe er die nahezu erblindete Frau an den Brüsten berührt und mehrmals Finger in ihre Geschlechtsteile eingeführt. „Sie hat dabei große Schmerzen erlitten“, sagte Buß.

In der Anklage war dem Altenpfleger noch ein zweiter Fall von Vergewaltigung aus dem Jahr 2006 vorgeworfen worden. Es ging um eine damals 50-Jährige in einem Pflegeheim in Wolmirstedt. Das Verfahren in diesem Fall war jedoch eingestellt worden.

Der 35-Jährige nahm das Urteil reglos zur Kenntnis. In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung hatte er noch einmal seine Reue betont. „Mir ist klar geworden, dass ich einen Riesenfehler gemacht habe - das passiert nicht noch einmal.“ (mz/dpa)