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Spielhallen Spielhallen: Greift Staat zu stark in Geschäft ein und fördert damit Illegalität?

Von Ute Otto 20.04.2017, 08:58
Spielautomaten
Spielautomaten Otto

Jessen - Spielhallen in Jessen und Annaburg sind wegen der strengeren Regelungen im Glücksspiel-Staatsvertrag von 2012, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten, nicht gefährdet.

Der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen wird eingehalten. Auch gibt es keine Mehrfachkonzessionen. Mit diesen konnten Betreiber die maximale Zahl von zwölf Geldspielgeräten pro Spielhalle umgehen, indem sie in einem größeren Gebäude zwei separate Spielhallen einrichteten.

Auch das ist ab 1. Juli nicht mehr erlaubt. In der Lutherstadt Wittenberg sind deswegen fünf der insgesamt sieben Spielotheken problematisch. Das erfuhr die MZ von Benjamin Röder, der im Ordnungsamt der Kreisverwaltung für die Fachaufsicht zuständig ist.

Insgesamt gibt es im Kreis 13 Spielhallen. Röder berät die Städte zu rechtlichen Fragen hinsichtlich der Genehmigungen. „Die Hauptarbeit liegt aber bei den örtlichen Gewerbeämtern“, so Röder.

Die Zahl der von Spielsucht betroffenen Menschen kann wegen einer hohen Dunkelziffer nur geschätzt werden. Laut der Magdeburger Suchtberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt sollen es 10.000 bis 15.000 Menschen in Sachsen-Anhalt sein. Die Automatenspielsucht mache dabei mehr als drei Viertel aus, sagt Susanne Machill von der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht Sachsen-Anhalt. Es sei in Ordnung, dass Spielhallenbetreiber und ihre Mitarbeiter für die Suchtproblematik sensibilisiert werden, meint sie. Aber die Verantwortung für die Prävention auf sie abzuschieben, sei der falsche Weg: „Es ist ein Interessenkonflikt für die Mitarbeiter, schließlich leben sie von ihrer Arbeit in den Spielhallen.“ Ihrer Ansicht nach müssten die Suchtberatungsstellen gestärkt werden. Zur Spielsucht hat das Land nur drei Regionalstellen in Halle, Magdeburg und Dessau gefördert. Die Suchtberatungsstelle der Paul Gerhardt Diakonie in Wittenberg muss Menschen mit pathologischer Spielsucht nach Dessau verweisen, da kapituliert mancher Betroffene schon am weiten Weg.

„Die Suchtberatungsstellen platzen aus allen Nähten und es betrifft alle Formen der Sucht und manche sind miteinander verknüpft“, sagt auch Diana Schade, die in Wittenberg eine private Beratungsstelle betreibt und auch die Mitarbeiter des Jessener Spielhallen-Betreibers Winfried Richter zum Thema Spielsucht schult. „In aller Konsequenz der Verordnung müsste ich aus jedem Mitarbeiter einen ehrenamtlichen Suchthelfer machen.“ Auch sie sieht den Konflikt, in dem die Angestellten stecken. Die Zahlen - die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spricht von 400.000 Spielsüchtigen deutschlandweit - seien „eher noch schön gerechnet“, so Diana Schade.

Seit 21 Jahren betreibt Winfried Richter die Spielhalle im Jessener Schlossweg sowie weitere in anderen Städten, darunter Finsterwalde und Herzberg. Die Voraussetzungen und Verordnungen zu Eröffnung und Betrieb einer solchen Vergnügungsstätte füllen einen ganzen Ordner. Auch wird vom Betreiber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

Obwohl Richter eine unbefristete Betriebsgenehmigung hat, muss auch er zum 1. Juli bei den jeweiligen Gewerbeämtern eine Glücksspielrechtliche Genehmigung neu beantragen, in deren Zuge die strengeren Regeln umgesetzt werden müssen. „Auf der einen Seite ist man als Unternehmer wirtschaftlich eigenverantwortlich, auf der anderen Seite greift der Staat immer mehr ein“, fühlt Richter mit den Kollegen, deren Spielhallen jetzt gefährdet sind. „Sie haben ja auch investiert und langfristige Mietverträge.“

Der Gesetzgeber verweist jedoch darauf, dass seit fünf Jahren bekannt ist, was jetzt auf die Glücksspielanbieter zukommt. 2012 war der Staatsvertrag mit den Ländern geschlossen worden, dessen erstgenanntes Ziel es ist, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.

So verlangt das Gesetz, dass jeder Glücksspielanbieter ein Sozialkonzept vorlegt. Er muss darlegen, mit welchen Maßnahmen „sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels“ begegnet wird und auch gegenüber dem Gewerbeamt regelmäßig Bericht über getroffene Maßnahmen erstatten.

Die Mitarbeiter - fünf bis sechs sind es in Richters Halle - müssen dafür regelmäßig geschult werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, bei Kunden Anzeichen von Spielsucht - unter anderem können Gereiztheit, dauerhaftes und riskantes Spiel darauf hinweisen - zu erkennen. Partnerin für die Schulungen ist Suchtberaterin Diana Schade aus Zahna-Elster.

Zudem gibt es unter den Mitarbeitern einen Präventionsbeauftragten, der mit Betroffenen in Kontakt tritt und ihnen Wege zur Beratung aufzeigt. Nicht immer gehe das friedlich ab, erzählt Richter. Einzige Handhabe sei Lokalverbot. Der Spielhallenbetreiber ist verpflichtet, gegen Personen mit auffälligem Verhalten Sperren zu verhängen. „Dann geht er eben in die nächste Gaststätte oder er spielt im Internet“, so Richter.

Online-Casinos sind dort jede Menge zu finden. Das verschleiert die Tatsache, dass das Online-Glücksspiel in den meisten Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, verboten ist. Das fängt übrigens schon beim Lotto an. Ein einziges Online-Casino in Deutschland ist in Schleswig-Holstein lizensiert - möglich ist das, weil die Länder das Glücksspiel regeln. Ansonsten haben die Online-Anbieter ihren Sitz im Ausland.

Anleitungen, wie Nutzer ihre IP-Adresse verschleiern können, gibt es aber ebenso zuhauf. Dem illegalen Spiel ist also Tür und Tor geöffnet. Deshalb glaubt Richter nicht, dass mit schärferen Restriktionen gegenüber den Spielhallenbetreibern der Spielsucht tatsächlich Einhalt geboten werden kann.