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Mordprozess Yangjie Li Mordprozess Yangjie Li in Dessau: Gericht ordnet amtsärztliche Prüfung der Mutter von Sebastian F. an

Von Lisa Garn 04.04.2017, 16:16
Die Richterbank im Mordprozess um Yangjie Li.
Die Richterbank im Mordprozess um Yangjie Li. Lutz Sebastian

Dessau - Im Mordprozess Yangjie Li hat die Kammer am Landgericht Dessau angeordnet, die Mutter des Hauptangeklagten amtsärztlich zu begutachten. Die Dessau-Roßlauer Amtsärztin soll prüfen, ob sie vernehmungsfähig ist und in der Verhandlung aussagen kann. Das hat das Landgericht auf MZ-Nachfrage bestätigt.

„Die Begutachtung erfolgt derzeit“, sagte Sprecher Frank Straube. „Das Ergebnis steht noch aus. Die Kammer wird es nach Ermessen zu gegebener Zeit in der Hauptverhandlung bekannt geben.“

Gericht reagiert auf Forderung der Nebenklage

Damit reagiert das Landgericht auf eine Forderung der Nebenklage, die im Februar beantragt hatte, einen Amtsarzt einzuschalten. Die Mutter des Angeklagten Sebastian F. ist Polizistin aus Dessau und seit Monaten krank geschrieben.

Ihrem Sohn Sebastian F. und der damaligen Partnerin Xenia I. wird vorgeworfen, im Mai 2016 die chinesische Studentin Yangjie Li gemeinsam ermordet und vergwaltigt zu haben. Bisher war die Mutter des Angeklagten nicht zur Verhandlung erschienen. Vor ihrem Termin zur Zeugenaussage im Januar hatte sie ein Attest vorgelegt, in dem eine akute Belastungsstörung mit depressiven Symptomen diagnostiziert worden waren.

Die Mutter sah sich bislang nicht in der Lage vor Gericht auszusagen

In einem Schreiben an die Kammer teilte die Frau mit, sich für eine Teilnahme am Prozess nicht in der Lage zu sehen. Daran hatte die Nebenklage erhebliche Zweifel angemeldet und verwies auch auf Aktivitäten auf der Facebookseite der Frau.

Das Gericht hatte eine Entscheidung zunächst offen gelassen. „Die Kammer hat die amtsärztliche Untersuchung zur Prüfung angeordnet, ob mit der Wiederherstellung der Vernehmungsfähigkeit der Zeugin während der voraussichtlichen Dauer der Hauptverhandlung gerechnet werden kann“, erklärte Gerichtssprecher Straube.

Mutter von Sebastian F. darf trotzdem die Aussage verweigern

Unabhängig von einer Entscheidung der Amtsärztin steht der Mutter aber ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Sie müsste also keine Aussagen zu ihrem Sohn machen, dies aber im Prozess vor dem Landgericht angeben. Dabei sind noch einige wichtige Fragen offen: Zu welchem Zeitpunkt wusste die Mutter was zum Fall? Was war der Inhalt der vielen Gespräche mit Sebastian F. am Telefon vor der Festnahme? Was sagt sie zu den Vorwürfen der Einflussnahme auf Ermittlungen?

Der Stiefvater des Angeklagten, der ehemalige Leiter des Polizeireviers in Dessau-Roßlau, hatte Ende Februar vor Gericht zur Entwicklung Sebastian F.’s, dem eigenen Verhältnis zu ihm und zur Beziehung zwischen dem Stiefsohn und Xenia I. ausgesagt. Er wünsche eine Bestrafung und verurteile das Verbrechen, war Teil seiner Aussage, für die er eine Erklärung vorbereitet hatte. Den Vorwurf einer Einflussnahme auf Ermittlungen wies der 53-Jährige zurück. (mz)