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Mordfall Yangjie Li Mordfall Yangjie Li in Dessau: Angeklagter Sebastian F. schwer gestört?

Von Lisa Garn 04.04.2017, 07:00
Schwer gestört? Der dringend Tatverdächtige Sebastian F. bei einem früheren Gerichtstermin
Schwer gestört? Der dringend Tatverdächtige Sebastian F. bei einem früheren Gerichtstermin Lutz Sebastian

Dessau-Roßlau - 24 Verhandlungstage saßen sie sich gegenüber. Über vier Monate lang hat Bernd Langer den Hauptangeklagten Sebastian F. während des Prozesses im Mordfall Yangjie Li beobachten können. Der renommierte Rechtspsychologe hat all die grausamen Details der blutigen Tat gehört, all die Absonderheiten rund um den brutalen Mord und all die seltsamen Umstände der Beziehung Sebastian F.s mit der Mitangeklagten Xenia I. Nach monatelangem Zuhören hatte nun am Montag der renommierte Experte des Instituts für Rechtspsychologie in Halle das Wort. Bernd Langer legte sein Gutachten zum Angeklagten vor - und zeichnete ein Psychogramm des mutmaßlichen Mörders der chinesischen Studentin. Abgründe taten sich auf.

Psychiater legt Gutachten zum Angeklagten Sebastian F. im Mordfall Yangjie Li vor

Drei lange Gespräche hatte Gutachter Langer mit dem Hauptangeklagten geführt, hatte Zugriff auf die Ermittlungsakten und die Unterlagen zu mehreren Aufenthalten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Umfassende Angaben habe Sebastian F. gemacht, laut und schnell geredet, mit großem Darstellungsbedürfnis und mitunter großer Emotionalität. Doch die gab es nicht, als es um die Vergewaltigung und Misshandlung der getöteten chinesischen Studentin Yangjie Li ging.

„Ich habe den Eindruck gewonnen, dass Sebastian F. ein außergewöhnlich empathieloser Mensch ist“, so der Gutachter vor dem Landgericht in Dessau. Schuldgefühle, Scham oder Reue seien nicht festzustellen. Dem 21-Jährigen diagnostizierte Langer eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, narzisstischen Merkmalen“. Gefühlskälte, ein übersteigertes Selbstwertgefühl, Dominanzstreben und der Hang zu pathologischem Lügen seien Teil seiner Persönlichkeit.

Zu den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters zeigte der Angeklagte Sebastian F. vor dem Landgericht keine Reaktion. Er schrieb mit, folgte den Aussagen mit verschränkten Armen. Er schweigt seit Beginn des Prozesses. Nur einmal hatte er einen emotionalen Ausbruch: Als er einen Polizeibeamten mit „Halt die Fresse, Junge!“ beschimpfte.

Sebastian F. schwer gestört? Das Psychogramm des Angeklagten im Dessauer Mordprozess

Der Angeklagte ist laut dem forensischen Psychiater bereits als Kleinkind auffällig geworden. Früh gab es Konflikte in der Kita und Schule. Sebastian F. habe eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) in Verbindung mit gestörtem Sozialverhalten gezeigt. „Er biss, kratzte und schlug andere Kinder“, sagte Gutachter Langer. Aber Sebastian war auch aggressiv gegenüber Erziehern. Die erste Klasse musste er wiederholen, wechselte auf eine Förderschule und später auf eine Schule mit Ausgleichsklassen. Mehrere Male wurde er in Kliniken psychiatrisch behandelt, zuletzt 2012. Nach der achten Klasse verließ Sebastian F. die Schule. Eine Ausbildung brach er nach Konflikten mit Vorgesetzten ab.

Langer beschrieb auch Schwierigkeiten in der Erziehung von Sebastian F. Die Mutter habe ihn mit 19 Jahren geboren, sei teilweise überfordert gewesen. Durch den leiblichen Vater, wie die Mutter Polizist, soll Sebastian F. als Kind Gewalt erlebt haben. Der Mann ist inzwischen im Ruhestand, im Prozess hatte er die Aussage verweigert. Auch ein späterer Freund der Mutter soll Sebastian F. geschlagen haben, es sei auch zu nächtlichen Misshandlungen gekommen. F. wurde laut Langer zudem als Siebenjähriger von einem 16-Jährigen sexuell missbraucht.

Langer ging in seiner Einschätzung von einer schwerwiegenden Störung bei Sebastian F. aus. „Er handelt impulsiv und spontan“, so der Gutachter. „Er kann Recht von Unrecht unterscheiden, hat Normen- und Regelwissen. Aber wenig Bereitschaft, dies zu befolgen.“ Für Fehler wolle Sebastian F. keine Verantwortung übernehmen und suche Gründe bei anderen.

Langer ging auch auf die exzessive sexuelle Aktivität Sebastian F.s ein. Schon in der Schulzeit habe es ein ausgeprägtes „sexuell grenzüberschreitendes Verhalten“ gegeben, später mit einer „sadistischen Komponente“. Omnipotenz-Fantasien hätten sich auch in der Vorstellung zu Sex mit mehreren Frauen gezeigt. Mit seiner damaligen Partnerin Xenia I. habe sich ein Abhängigkeitsverhältnis aus Gewalt und Sexualität entwickelt. Gefühle zu anderen schätzte Langer bei Sebastian F. als oft oberflächlich ein, auch zu Xenia I. und zur Mutter. „Emotionen anderer nimmt er zwar wahr, aber er setzt sich darüber hinweg.“

Gutachter im Mordprozess  Yangjie Li,:
Erwachsenenstrafrecht für Sebastian F. anwendbar

Der Gutachter betonte allerdings, dass der Angeklagte sein Verhalten voll steuern könne. Das sei auch im Tatzeitraum so gewesen. Er verwies auf Vorplanungen zur Tat und Verdeckungstendenzen, auch die Konsequenzen seien bekannt gewesen. Sebastian F. habe keine Bewusstseinsstörung. Und: Das Erwachsenenstrafrecht sei anwendbar, Reifedefizite konnte Langer bei dem jungen Angeklagten nicht feststellen. „Es spricht mehr gegen die Anwendung des Jugendstrafrechts als dafür“, sagte Langer. Sebastian F. war zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt. Wird er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, wäre die Höchststrafe lebenslänglich.

Weitere „rechtswidrige Taten“ Sebastian F.s wollte der Gutachter nicht ausschließen, insbesondere Sexual- und Gewaltdelikte. Wesentliche „Nachreifungspotenziale“ gebe es nicht und erzieherische Maßnahmen würden nicht greifen. „Er ist nicht unreif, sondern manifest gestört. Da kommt man mit Erziehung im Sinne des Jugendstrafrechts nicht mehr ran“, sagte Bernd Langer.

Trotzdem wollte er sich auf eine Rückfallprognose nicht festlegen. Langer schätzte vor Gericht die Persönlichkeitsentwicklung des Hauptangeklagten als abgeschlossen ein. „Es handelt sich um eine schwere Persönlichkeitsstörung, die auch mit 30 noch manifest bleiben wird. Wesentliche Änderungen sind nicht möglich.“ In einem der Gespräche habe Sebastian F. gesagt: „Ich bin so, wie ich bin. Ich ändere mich nicht mehr.“

Der Prozess wird erst am 18. April fortgesetzt, dann soll eine Zeugenaussage verlesen werden. Zum psychiatrischen Gutachten über die Persönlichkeit der Mitangeklagten Xenia I. will Bernd Langer dann am 24. und 25. April aussagen. (mz)

Sebastian F. soll die Leiche einfach unter einem Gebüsch abgelegt haben. Ein Gutachter bescheinigt ihm, ein empathieloser Mensch zu sein.
Sebastian F. soll die Leiche einfach unter einem Gebüsch abgelegt haben. Ein Gutachter bescheinigt ihm, ein empathieloser Mensch zu sein.
Ruttke