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Toter FCM-Fan Hannes S. Toter FCM-Fan Hannes S.: Staatsanwaltschaft Magdeburg beendet Ermittlungen

Von Hagen Eichler 21.03.2017, 09:25
Der Bahnhof von Haldensleben.
Der Bahnhof von Haldensleben. Matthias Strauß

Magdeburg - In den letzten Sekunden seines Lebens muss Hannes S. panische Angst gehabt haben. In der Regionalbahn von Haldensleben nach Magdeburg war der 25-Jährige von pöbelnden HFC-Fans umgeben, er selbst war durch ein T-Shirt der Magdeburger Ultras und durch Tattoos als FCM-Fan erkennbar.

Offenbar in Angst um sein Leben öffnete Hannes an jenem 1. Oktober kurz nach der Abfahrt des Zuges die Tür, sprang hinaus und zog sich eine tödliche Kopfverletzung zu.

Knapp sechs Monate nach dem verhängnisvollen Sprung hat die Staatsanwaltschaft den Aktendeckel jetzt zugeklappt. Für eine Gewalttat sieht sie keinen Anhaltspunkt - aus ihrer Sicht war der Tod  ein Unfall.

Fann des FCM tödlich verunglückt: Staatsanwaltschaft Magdeburg stellt Ermittlungen nach Tod von Hannes S. ein

Unstrittig waren HFC-Fans die Auslöser der Panik-Reaktion. „Die Kulisse von gegnerischen Fans“, so formuliert es die Staatsanwaltschaft Magdeburg am Montag, habe Hannes zum Sprung veranlasst. Die Behörde hatte wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Dieses Delikt wie überhaupt ein Fremdverschulden schließt die Staatsanwaltschaft nun jedoch aus.

Gegen Hannes habe es „keine Gewalttätigkeiten“ gegeben. Allerdings: Ein anderer Fahrgast im Zug wurde tatsächlich geschlagen, in diesem Fall dauern die Ermittlungen an.

FCM-Fans reagieren am Montag auf das Ende der Ermittlungen mit Unverständnis. „Wir sind einfach nur erschüttert“, heißt es bei der Fanhilfe Magdeburg. In Halle hingegen gibt es gedämpfte Erleichterung. „Ein Fußballfan ist gestorben, das lässt sich leider nicht rückgängig machen. Aber vielleicht hören jetzt die Vorwürfe gegen die HFC-Fans auf“, sagt Carsten Böhme von der Fanszene Halle.

Ende November hatte beim Sachsen-Anhalt-Derby  ein Magdeburger Plakat die gegnerische Seite als „feige Mörder“ beschimpft.

Ob die Familie von Hannes S. die Entscheidung der Staatsanwaltschaft akzeptiert, ist noch offen. Ihr Anwalt Burkhard Rayling hat zunächst ergänzende Akten angefordert. „Es fehlen noch die Sonderhefte, die etwa die technische Ausstattung des Zuges dokumentieren. Sollte danach der leiseste Zweifel bestehen, werden wir sicher Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einlegen“, sagt der Rechtsanwalt.

Nach Prüfung der Zeugenaussagen ist er sich zudem sicher, dass die halleschen Fans nicht die ganze Wahrheit zum Geschehen im Zug gesagt hätten. Die Anwesenden seien  akribisch ermittelt worden, sagt Rayling. „Aber sie haben sich gegenseitig gedeckt. Keiner wollte etwas gesehen haben, die haben gemauert.“

Auch andere Details sind weiter offen. Warum fuhr der Zug auch nach dem Öffnen der Tür ungestört weiter? „Das wissen wir nicht“, räumt Frank Baumgarten von der Staatsanwaltschaft Magdeburg ein.

Keinen Zweifel haben die Ermittler daran, dass Hannes die Tür selbst öffnete - obwohl die Bahn anfangs mitgeteilt hatte, ein Öffnen während der Fahrt sei „unter normalen Bedingungen“ gar nicht möglich.

Fan des FCM zog sich bei Sturz aus Zug tödliche Verletzungen zu: Eisenbahn-Bundesamt untersucht noch immer

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hingegen sagt am Montag auf MZ-Nachfrage, das Öffnen sei im Notfall grundsätzlich möglich. „Das entspricht auch den Anforderungen des Gesetzgebers.“

Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt, obwohl das EBA seine Untersuchungen zum Fall Hannes noch gar nicht abgeschlossen hat. Die Behörde hatte den in der Unglücksnacht eingesetzten Zug überprüft und zudem Unterlagen vom Hersteller angefordert. Die abschließende Bewertung werde man den Ermittlungsbehörden „zeitnah“ zur Verfügung stellen, kündigt ein Sprecher an. (mz)