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Mordprozess Yangjie Li Mordprozess Yangjie Li: Liefert eine Blutspur an einem Schuh eine heiße Spur?

Von Ralf Böhme 08.03.2017, 05:00
Das Haus in der Johannissstraße
Das Haus in der Johannissstraße Lutz Sebastian

Dessau-Rosslau - Trug der Mörder von Yangjie Li bei seiner Bluttat im Mai 2016 einfache Gartenschuhe? Das zumindest legt ein Gutachten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalts nahe, das am Dienstag vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau verlesen worden ist. Die Expertise ist Teil eines mittlerweile ganzen Indizien-Bündels, das die Anklage gegen Sebastian F. und Xenia I. mehr stützt als entkräftet.

Gehörte der Schuh Sebastian F.?

So ist es Kriminalisten bereits im August 2016 gelungen, einige wichtige Gemeinsamkeiten zwischen Schuhen des mutmaßlichen Mörders und einer Spur am Tatort nachzuweisen. Demnach passen das typische Wellenprofil der Schuhe von Sebastian F. und ein entsprechender Abdruck auf dem Bodenbelag in der Tatwohnung in der Dessauer Johannisstraße 7 offenbar zueinander.

„Mit einem Schuh wurde nachweislich in nasses Blut getreten“, hieß es zudem. Auch die Größe 44/45 stimme überein. Nebenklage-Vertreter Sven Peitzner erklärte zum LKA-Gutachter: „Das ist ein weiteres mögliches Indiz für die Täterschaft des Angeklagten.“

Wer in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai wann und was hören konnte, spielte am 20. Prozesstag ebenfalls eine Rolle. Antworten auf diese Fragen sollten Tests eines Sachverständigen am Tatort des Sexualmords an der Studentin Yangjie Li in Dessau-Roßlau liefern. Darüber berichtete in der Verhandlung am Dienstag der damit beauftragte Experte vom Landesamt für Verbraucherschutz. Ihm zufolge hätte man Schreie im ganzen Haus und auch in der Umgebung hören müssen.

Was hat Xenia I. gehört?

„Der Schall sucht den kürzesten Weg zur Ausbreitung“, bewies die computergestützte Versuchsanordnung unter anderem. Demnach dringen Lautstärken von rund 100 Dezibel und mehr beim bestenfalls durchschnittlichen Schallschutz des Altbaus auf alle Fälle ans Ohr, so der Spezialist. Damit steht hinter einer grundlegenden Aussage der mitangeklagten Xenia I., die sie im Januar gemacht hatte, ein Fragezeichen.

Damals hatte die 21-Jährige angegeben, sich während der Tat zeitweise in der Wohnung des Paares eine Etage über dem Tatort aufgehalten zu haben und nur teilweise beteiligt gewesen zu sein. Sie sagte aus, sie habe von der brutalen Auseinandersetzung nur wenig mitbekommen und die meiste Zeit bei ihren Kindern gewesen zu sein.

Der Angeklagte soll sich mehrmals eine Waffe ausgeborgt haben

Offen ist, wie das Landgericht die Aussage eines Freundes von Sebastian F. wertet. Befragt von Richterin Uda Schmidt, berichtete der 21-Jährige aus Coswig, wie sich der Tatverdächtige mehrmals eine Waffe von ihm ausborgte. Dabei handelte es sich um eine Softair-Pistole, für die zwar kein Waffenschein erforderlich ist, deren Missbrauch dennoch erhebliche Verletzungen hervorrufen kann.

Dem Zeugen zufolge hatte Sebastian F. sein Interesse daran so begründet, dass er sich bewaffnet gegen Gartennachbarn besser durchsetzen könne. Xenia I. hatte in ihrem Teilgeständnis ebenso von einer Softair-Waffe gesprochen, mit der sie ihr damaliger Freund bedroht haben soll.

Die Verhandlung wird in der kommenden Woche am Montag fortgesetzt. (mz)