1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Reisepass, Rauchverbot, Cannabis: Reisepass, Rauchverbot, Cannabis: Das ändert sich zum 1. März 2017

Reisepass, Rauchverbot, Cannabis Reisepass, Rauchverbot, Cannabis: Das ändert sich zum 1. März 2017

28.02.2017, 14:18
Ab dem 1. März gibt es Cannabis auf Rezept.
Ab dem 1. März gibt es Cannabis auf Rezept. dpa

Ab März erwarten Verbraucher in Deutschland viele neue Regelungen, Gesetze und Änderungen.

Cannabis auf Rezept tritt in Kraft

Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Kosten würden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Vor dem Erhalt von Cannabis-Arzneimittel auf Rezept müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall.

Zudem dürfen Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben verboten.

Rauchverbot im Wald

Ab 1. März herrscht in allen Wäldern Rauchverbot. Daneben darf man im und am Wald kein Lager- oder Grillfeuer entfachen, wie die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bonn erläutert. Das gilt bis 31. Oktober.

Nicht nur im Sommer, sondern gerade auch schon im Frühling herrscht je nach Wetterlage eine hohe Waldbrandgefahr. Denn auf den Böden liegen noch viel Laub, abgestorbene Äste und vertrocknete Gräser. Zudem kann die Sonne den Boden durch die noch kahlen Laubbäume gut erreichen und die Vegetation am Boden noch mehr austrocknen.

Um Waldbrände zu vermeiden, dürfen auch keine Autos, Motorräder und Nutzfahrzeuge der Landwirte auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden, da ihre heiß gelaufenen Katalysatoren Feuer entfachen können. Außerdem sollte man Müll nicht im Wald zurücklassen: Glasflaschen, Folien, Feuerzeug und Dosen mit chemischen Abfällen können ein Brandherd werden

In den Wäldern von Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz herrscht sogar ein ganzjähriges Rauchverbot.

Postfächer kosten jetzt jährlich eine Gebühr

Wer künftig seine Briefe aus einem Postfach holt, muss dafür eine Jahresgebühr zahlen. Ab dem 1. März kassiert die Deutsche Post von Privatkunden und Gewerbetreibenden eine Gebühr von 19,90 Euro pro Jahr für die Nutzung eines solchen Postfaches. Bisher mussten Kunden für die Einrichtung nur einen Einmalbetrag von 15 Euro bezahlen. Die Post hatte die Änderungen bereits zum Jahresanfang mitgeteilt.

Ein Unternehmenssprecher wies darauf hin, dass kostenpflichtige Postfächer allerdings so ungewöhnlich nicht seien. So hätten Nutzer beispielsweise 1979 für ein Postfach 12 D-Mark pro Jahr zahlen müssen. Später wurde die Gebühr gestrichen.

Die Post begründete nun den Schritt der Wiedereinführung einer solchen Jahresgebühr unter anderem mit gestiegenen Kosten für Immobilien, der Instandhaltung und Unterhaltung der Postfächer und höheren Stromkosten. Neukunden müssen bereits seit Juli vergangenen Jahres die Jahresgebühr bezahlen, wenn sie ihre Briefe selbst in einer Postfiliale abholen.

Umstellung auf DVB-T2

Ab Ende März wird schrittweise das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgewickelt.

Es gibt nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg vier Möglichkeiten des Fernsehempfangs: Antenne, Kabel, Satellit und Internet. Ab 29. März stellen TV-Sender zunächst in Ballungsräumen ihre Ausstrahlung auf den neuen Standard DVB-T2 um.

Davon seien alle Verbraucher betroffen, die ihr Fernsehprogramm digital über DVB-T, also über eine Zimmer- oder Dachantenne empfangen. Künftig benötigen diese ein neues Empfangsgerät, sofern es nicht im TV-Gerät integriert ist. Ohne neuen Receiver könnten Betroffene bald kein Programm mehr empfangen.

Verbesserungen beim Urheberrecht

Urheber und Künstler können vom 1. März an laut Bundesregierung ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Der Anspruch sei zwar bereits 2002 gesetzlich verankert worden. Vor allem freiberuflich tätige Künstler setzten dies aber oft nicht durch.

Neuer Reisepass

Die Deutschen erhalten vom 1. März an neue Reisepässe. Sie sollen vor Fälschung und Missbrauch schützen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesdruckerei, Ulrich Hartmann, sprach von 99,9 Prozent Fälschungssicherheit.

Der Pass soll 60 Euro kosten – ein Euro mehr als bisher. Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Datum.

Das Ausweisdokument hat ein neues Design und ist etwas kleiner als die bisherige Generation.

Auf der rechten Seite der Passkarte befindet sich nun ein kleines Sichtfenster. In einer darin integrierten Struktur sind personalisierte Informationen enthalten. Zudem besteht jede Innenseite aus einem neuen Sicherheitspapier mit Wasserzeichen. Unter UV-Licht ist auf den Mittelseiten das Brandenburger Tor zu sehen.

Auch in den neuen Reisepass ist ein Chip eingebaut, in dem etwa biometrische Daten des Inhabers gespeichert sind, zum Beispiel der Fingerabdruck.

Schwarz statt Grün: Kennzeichen für Mofas und Mopeds

Für Mofas, Mopeds und Motorroller bis zu 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern beginnt am 1. März das neue Versicherungsjahr – und damit kommt auch eine Änderung des Kennzeichens. Statt Grün brauchen die Halter jetzt das neue Schwarze.

Auch Qads, Segways und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h und maximal 45 km/h sind davon betroffen. Die neuen Kennzeichen bekommen die Halter bei ihren Versicherungen, zum Straßenverkehrsamt müssen sie dafür nicht. (chs/dpa)